Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Stadtratsmitglied Luigi De Vita verlässt den Sitzungssaal um 19:36 Uhr.

 

Der Freistaat Bayern hat im Zug der Corona-Pandemie den Art. 120b in die GO aufgenommen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden, insbesondere der Gemeindeorgane, sicherzustellen.

 

Der Art. 120b Abs. 3 GO regelt einen verlängerten Einsatz eines Ferienausschusses bzw. die Grundsätzliche Einrichtung eines „Corona-Ausschusses“. Beide Varianten waren dafür gedacht, dass ein kleineres Gremium an Stelle des Vollgremiums treten kann, um ein mögliches Infektionsrisiko zu verringern oder durch entsprechende Besetzung ein beschlussfähiges Gremium zu ermöglichen.

 

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun am 10.06.2021 entschieden, dass der Art. 120b Abs. 3 GO Verfassungswidrig und nichtig ist. Durch derartige Gremien getroffenen Entscheidungen bleiben unberührt und wirksam, sofern diese bis einschließlich 11.06.2021 getroffen worden sind.

 

Die Stadt Baunach hat in ihrer Geschäftsordnung von dieser Regelung Gebrauch gemacht und einen beschließenden Corona-Ausschuss gebildet (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 sowie Abs. 5 der Geschäftsordnung).

 

Die Verwaltung empfiehlt die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.

 

  1. Der § 8 Abs. 3 Nr. 2 wird ersatzlos gestrichen.

(„2. Sonderausschuss Corona; a) Im Rahmen der kommunalrechtlichen Vorgaben Entscheidungen an Stelle des Stadtrates“)

 

  1. Der § 8 Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen.

(„(5) Der Sonderausschuss Corona gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 dieser Geschäftsordnung tritt nur dann zusammen, wenn das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration vorschreibt, keine regulären Sitzungen mehr durchzuführen oder wenn unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen sind. Der Sonderausschuss Corona kann nur bis zum 31.12.2021 einberufen werden; Eine Einberufung nach diesem Datum kann nur nach vorheriger Änderung der Geschäftsordnung durch den Stadtrat erfolgen.“)

 

Die Verwaltung schlägt vor die entsprechenden Änderungen zu beschließen.

 


Beschluss:          13 : 0

 

Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung vom 07.10.2020, geändert am 01.12.2020, wie folgt zu ändern:

1.       Der § 8 Abs. 3 Nr. 2 der Geschäftsordnung wird ersatzlos gestrichen.

2.       Der § 8 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird ersatzlos gestrichen.