Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Gemeinde Breitengüßbach beabsichtigt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Gut Leimershof II“. In der Nordspitze des bisherigen Bebauungsplanes soll im Rahmen des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms ein Mobilfunkmast errichtet werden. Bisher war die betroffene Fläche als Ausgleichsfläche ausgewiesen, nun soll hier der Mobilfunkmast errichtet werden.

 

 

Die Belange der Stadt Baunach werden aus Sicht des Bauamtes nicht beeinträchtigt. Der Bebauungsplan-Änderung kann daher zugestimmt werden.

Da die 1. Änderung ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 der BauNVO festsetzt, liegt die Zuständigkeit beim Stadtrat.

 


Beschluss:          13 : 1

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach stimmt der vorgelegten Planung der Gemeinde Breitengüßbach zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Gut Leimershof II“ zu. Einwendungen werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.