Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Im Zuge der Arbeiten zur Erneuerung der Brücken vor Baunach musste die Zufahrt zur Kläranlage gesperrt werden. Da die Kläranlage dadurch für LKW nicht mehr erreichbar war (der Weg entlang des Sportgeländes ist dafür nicht ausgelegt), wurde durch das staatliche Bauamt eine Behelfszufahrt entlang der Bahnlinie über den Festplatz eingerichtet.

Das Staatliche Bauamt teilte mittlerweile mit, dass die Behelfszufahrt nach Abschluss des dritten Bauabschnittes (Baunachbrücke) wieder rückgebaut werden soll. Dies wird in ca. 1,5 Jahren der Fall sein.

Die bisherige Zufahrt von der B 279 zur Kläranlage wird dann wieder möglich sein.

Eine Beibehaltung der Behelfszufahrt dürfte sich schwierig gestalten, da sowohl aus wasserwirtschaftlicher als auch aus naturschutzfachlicher Sicht nur zugestimmt wurde, da es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt. Die Zustimmung zu einer dauerhaften Zufahrt wird wohl nicht erteilt werden.

Eine Notwendigkeit hierfür ist auch nicht gegeben, da die Kläranlage über die B 279 dann wieder besser und schneller erreichbar sein wird.