Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2108/12 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Baunach Kleewiese“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Grundsätzlich sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche von max. 50 m² (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

Der Carports soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

 

Dachform und Dachneigung

Der Carports wird mit Pultdach ca. 3° errichtet. Im BPlan sind Satteldächer festgesetzt.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass im Bebauungsplangebiet bereits alle Befreiungen erteilt wurden. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollten daher auch hier die beantragten Befreiungen erteilt werden.

 

Neben der isolierten Befreiung, ist auch eine isolierte Abweichung bezüglich der Abstandsflächen erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt/Gemeinde erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.