Sitzung: 14.09.2021 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2108/12 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Baunach Kleewiese“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:
Baugrenze
Der Carports soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Dachform und
Dachneigung
Der Carports wird mit Pultdach ca. 3° errichtet. Im BPlan sind Satteldächer festgesetzt.
Die Prüfung hat ergeben, dass im Bebauungsplangebiet bereits alle Befreiungen erteilt wurden. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollten daher auch hier die beantragten Befreiungen erteilt werden.
Neben der isolierten Befreiung, ist auch eine isolierte Abweichung bezüglich der Abstandsflächen erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt/Gemeinde erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 7
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt
Baunach stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem
Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 2108/12, 96148 Baunach, Giechburgblick
22 zu.
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zur Überschreitung der Baugrenze
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zur Abweichung der Dachform
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zur Abweichung der Dachneigung
werden erteilt.
Gegen
die beantragte Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO bestehen
keine Bedenken.