Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Balkons mit Außentreppe und Balkontür auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2108/22 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Baunach Kleewiese“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Da es sich hier um einen Anbau handelt ist ein Antrag auf Baugenehmigung notwendig.Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

Der Balkon mit Außentreppe werden Teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen, unter Berücksichtigung der vielen erteilten Befreiungen sollte der beantragten Befreiung entsprochen werden.