Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 165/27 der Gemarkung Dorgendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Tal“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Der Anbau soll am Standort einer bestehenden Terrasse entstehen. Er erstreckt sich über zwei Geschosse.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

Der Anbau wird außerhalb der Baugrenze errichtet. Auf dem Grundstück steht bereits ein Nebengebäude außerhalb der Baugrenze.

 

Dachform und Dachneigung

Der Anbau wird mit einem Pultdach mit 4° errichtet. Im BPlan sind Sattel- o. Walmdächer mit 40° +- 5° zulässig. Würde der Anbau ebenfalls mit einem Satteldach errichtet werden, würde dieser doch sehr massiv wirken. Die Befreiung wurde allerdings im Geltungsbereich des BPlanes noch nicht erteilt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.