Den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunktes übernimmt Herr Zweiter Bürgermeister Peter Großkopf. Es handelt sich um eine persönliche Beteiligung des Ersten Bürgermeisters, Herrn Roppelt. Für die Dauer der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Roppelt im Zuschauerbereich Platz.

 

Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Baunach beabsichtigt die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule mit Turn-/Schwimmhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1516/1 u. 1517 der Gemarkung Baunach.

 

 

Bei einer Schule handelt es sich nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 13 BayBO um einen Sonderbau, demnach ist ein Antrag auf Baugenehmigung notwendig. Es handelt sich hierbei um eine Sanierung im Bestand.

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Basteistraße“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Der Antragsteller beantragt eine Abstandsflächenübernahme, da eine Abstandsfläche nicht auf das Grundstück fällt. Die betroffene Abstandsfläche fällt auf das Grundstück mit der Fl.Nr. 1516, welches im Eigentum Stadt Baunach ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.