Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau von 15 Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 11 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Umgebungsbebauung ist in der Art ihrer baulichen Nutzung einem allgemeinen Wohngebiet bzw. reinen Wohngebiet (WA bzw. WR) gleich

 

 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ein Vorhaben zulässig, wenn

1. es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,

2. der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und

3. die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß (GRZ, GFZ im Verhältnis zur Nachbarbebauung) der baulichen Nutzung, der Bauweise (offen) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zulässig.

 

Die Problematik bezüglich der Stellplätze muss noch geklärt werden. Im Bauantrag liegt eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung bei, demnach kann die Anzahl der Stellplätze nicht berechnet werden. Der Antragsteller wurde aufgefordert eine neue Wohnflächenberechnung nachzureichen. Aktuell werden 6 Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück (Fl.Nr. 11) nachgewiesen, 16 weitere Stellplätze auf dem Nachbargrundstück (Fl.Nr. 331). Dies ist im Kaufvertrag so vereinbart worden. Erst nach Abgabe der neuen Wohnflächenberechnung kann gesagt werden, ob die 22 nachgewiesenen Stellplätze ausreichend sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

Information aus der Sitzung

 

Der Vorsitzende gibt an, dass der Antragsteller nun eine korrekte Wohnflächenberechnung nachgereicht hat. Es werden nun insgesamt 23 Stellplätze nachgewiesen, 7 auf dem Vorhabengrundstück und 16 auf dem Nachbargrundstück.