Am 21.09.2021 fand eine gemeinsame Verkehrsschau in Reckenneusig an der Bundesstraße B 279 und in Baunach an der Staatsstraße St2277 statt.

 

Teilnehmer waren Vertreter von

Landratsamt Bamberg

Polizeiinspektion Bamberg-Land

Staatliches Bauamt Bamberg

VG Baunach

 

1.       Eberner Straße, Reckenneusig (B 279)

 

Seitens der Stadt Baunach wurde vorgeschlagen, auf Höhe des Spielplatzes in Reckenneusig an der B 279 einen Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel anzuordnen.

Nach Aussage der Fachbehörden richtet sich die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).

 

Diese Richtlinie schreibt unter anderem folgende Voraussetzung vor:

 

Die Anordnung eines FGÜ kommt in Betracht, wenn gewisse Verkehrsstärken vorliegen.

Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d. h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.

 

 

Es wird davon ausgegangen, dass die erforderliche Verkehrsstärke nicht erreicht wird. Die Fachbehörden werden keine Zustimmung erteilen.

 

 

 

2.       Würzburger Straße, Baunach (St 2277)

 

Die Stadt Baunach strebt eine Geschwindigkeitsreduzierung entlang der Staatsstraße 2277 Würzburger Straße auf Höchstgeschwindigkeit 30 km/h an. Die Örtlichkeit wurde gemeinsam begutachtet. Durch die Verkehrszeichen VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 120 (Verengte Fahrbahn) werden die Verkehrsteilnehmer bereits auf den Zustand der Straße aufmerksam gemacht und müssen sich entsprechend anpassen. Nach Einschätzung der Fachbehörden ist die Beschilderung ausreichend. Darüber hinaus handelt es sich um keinen Unfallschwerpunkt. Von einem Unfallschwerpunkt wird ausgegangen, sobald innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei Unfälle zu verzeichnen sind.

Die Fachbehörden machten deutlich, dass einer Geschwindigkeitsreduzierung entlang der Staatsstraße 277 nicht zugestimmt wird. Der Verkehrsfluss muss gewährleistet sein.

 

 

Erster Bürgermeister Roppelt erläutert, dass viele Eltern auf ihn zugekommen sind und diese beiden Stellen auch seiner Ansicht nach definitiv eine Gefahrenstelle sind. Die Aussage der bei der Verkehrsschau Anwesenden, dass bislang noch nichts passiert sei, also wäre ein Fußgängerüberweg nicht nötig, könne er überhaupt nicht nachvollziehen. Nach der Unfallstatistik müssten in den letzten 3 Jahren 3 Unfälle geschehen sein, um diese Stelle als gefährlich einzustufen. Es könne nicht sein, dass zuerst ein Unfall geschehen müsse. Daher möchte der Vorsitzende in dieser Sitzung öffentlich betonen, dass die Stadt Baunach dringend diese Gefahrenstellen abändern möchte, ihr aber die Hände gebunden sind, weil es sich um eine Bundesstraße und eine Staatsstraße handele und somit das Stattliche Bauamt entscheidet. Er habe sogar angeboten, dass die Stadt Baunach die Kosten für einen Fußgängerüberweg übernehmen werde.

 

Auch aus dem Gremium erfolgte Zustimmung, dies sei eine realitätsfremde Verkehrspolitik, die an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehe.

Der Vorschlag, ein Schild „Freiwillig 30 Km/h“ aufzustellen sei leider nicht möglich, weil die Stadt Baunach nicht Staats- und Bundesstraßen beschildern darf. Für eine Ampellösung brauche man eine hohe Frequentierung.

 

Erster Bürgermeister Roppelt betonte, dass die Stadt Baunach weiterhin alles tun werde, um wenigstens eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Deswegen sei ein Termin bei der Regierung von Oberfranken angestrebt.