Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2108/53 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleewiese - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Grundsätzlich sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO) verfahrensfrei, die geplante Überdachung hat die Maße 3,70 m x 4,80 m.

Allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

Die Terrassenüberdachung ist teilweise außerhalb der Baugrenze

 

Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung

Hier handelt es sich um einen alten BPlan in dem alle Gebäude folgende Festsetzungen einhalten müssen.

-          Satteldach, DN 45° +- 3°, rote Dachziegel

Die Überdachung ist mit einem Pultdach von 9° und einem Glasdach geplant. Da es sich hierbei um eine Terrassenüberdachung handelt sollte den Befreiungen entsprochen werden.

 

Neben den isolierten Befreiungen, ist auch eine isolierte Abweichung bezüglich der Abstandsflächen erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Baunacherteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.