Sitzung: 12.10.2021 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2108/53 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleewiese - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).
Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:
Baugrenze
Die Terrassenüberdachung ist teilweise außerhalb der Baugrenze
Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung
Hier handelt es sich um einen alten BPlan in dem alle Gebäude folgende Festsetzungen einhalten müssen.
- Satteldach, DN 45° +- 3°, rote Dachziegel
Die Überdachung ist mit einem Pultdach von 9° und einem Glasdach geplant. Da es sich hierbei um eine Terrassenüberdachung handelt sollte den Befreiungen entsprochen werden.
Neben den isolierten Befreiungen, ist auch eine isolierte Abweichung bezüglich der Abstandsflächen erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Baunacherteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 6
: 0
-
zur Überschreitung der Baugrenze
-
zur Abweichung der Dachform
-
zur Abweichung der Dachneigung
-
zur Abweichung der Dacheindeckung
werden erteilt.
Gegen
die beantragte Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO bestehen
keine Bedenken.