Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines EFH mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 165 der Gemarkung Dorgendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Tal“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Im Tal“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baufenster

Das Wohnhaus wird teilweise außerhalb des Baufensters errichtet.

 

Baulinie

Das Wohnhaus wird nicht auf der Baulinie errichtet ca. 2m südlich (siehe Plan).

 

Dachform und Dachneigung

Im BPlan wird SD oder WD mit 40°+-5° festgelegt. Der Antragsteller plant mit einem PD mit 8,5° DN.

 

Dachgestaltung Garage

Der BPlan legt fest, dass Garagen die gleiche Dachgestaltung wie die Hauptgebäude erhalten. Der Antragsteller plant mit einer Dachterrasse auf der Garage, demnach wird die Garage mit FD ausgeführt.

 

Vollgeschosse

Der BPlan legt folgendes fest.

Der Antragsteller plant mit II.

 

Standort Garage

Der BPlan legt folgenden Garagenstandort fest. Der Antragsteller plant die Garage im Anschluss an das Wohnhaus.

 

 

Der Antragsteller begründet die Befreiungen wie folgt.

 

Die Befreiung bezüglich der Baugrenzen, sowie den abweichenden Garagenstandort wurden in der Vergangenheit bereits auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 165/27 befreit. Auf diesem Grundstück wurde in der Sitzung vom 14.09.2021 ebenfalls ein Anbau mit Befreiungen bezüglich der Dachform und Dachneigung genehmigt. Es handelte sich um einen Anbau mit PD ca. 4°. Die Befreiungen bezüglich der Baugrenze und des Garagenstandortes sollten daher aus Gründen der Gleichberechtigung auch hier erteilt werden. Die restlichen Befreiungen wurden im Geltungsbereich des BPlanes noch nicht erteilt, somit liegt die Erteilung der Befreiungen im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses.