Sitzung: 09.11.2021 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.
Der geplante Holzunterstand (10 m x 10 m) soll an der süd-östlichen Grenze errichtet werden. Der Antragsteller lagert sein Holz aktuell in einem Unterstand auf der Fl.Nr. 212. Hier besteht allerdings die Problematik bezüglich des Hochwassers (siehe beiliegende Bilder), auf Grund dessen wird nun eine Holzlagerhalle auf einem anderen Grundstück geplant. Nach Angaben des Antragstellers liegt keine Privilegierung vor.
Demnach würde das Bauvorhaben unter keinen der Privilegierungstatbestände des Außenbereichs nach §35 Abs. 1 BauGB fallen und ist daher als „sonstiges Vorhaben“ i.S.d. §35 Abs. 2 BauGB zu werten. Dadurch, dass der Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, sind sonstige Vorhaben nur dann zulässig, wenn durch deren Realisierung keiner der öffentlichen Belange des §35 Abs. 3 BauGB nachteilig berührt wird und die Erschließung gesichert ist. Die Zufahrt ist ausreichend gesichert. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.
Die endgültige Entscheidung, ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden, obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Das Landratsamt Bamberg wird gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob öffentliche Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.
Beschluss: 7
: 0
Das Landratsamt
Bamberg wird gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen und eine Entscheidung zu
treffen, ob öffentliche Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.