Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Holzlagerhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 87 der Gemarkung Dorgendorf. Die betroffene Fläche ist, aus Sicht der Verwaltung, dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Dies ergibt sich daraus, dass das Grundstück in keinem Bebauungsplan i.S.d. §30 BauGB liegt und auch aufgrund seiner Lage nicht nach §34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden kann.

 

 

Der geplante Holzunterstand (10 m x 10 m) soll an der süd-östlichen Grenze errichtet werden. Der Antragsteller lagert sein Holz aktuell in einem Unterstand auf der Fl.Nr. 212. Hier besteht allerdings die Problematik bezüglich des Hochwassers (siehe beiliegende Bilder), auf Grund dessen wird nun eine Holzlagerhalle auf einem anderen Grundstück geplant. Nach Angaben des Antragstellers liegt keine Privilegierung vor.

 

Demnach würde das Bauvorhaben unter keinen der Privilegierungstatbestände des Außenbereichs nach §35 Abs. 1 BauGB fallen und ist daher als „sonstiges Vorhaben“ i.S.d. §35 Abs. 2 BauGB zu werten. Dadurch, dass der Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, sind sonstige Vorhaben nur dann zulässig, wenn durch deren Realisierung keiner der öffentlichen Belange des §35 Abs. 3 BauGB nachteilig berührt wird und die Erschließung gesichert ist. Die Zufahrt ist ausreichend gesichert. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.

 

Die endgültige Entscheidung, ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden, obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Das Landratsamt Bamberg wird gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob öffentliche Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftl. Holzlagerhalle auf dem Grundstück der Gemarkung Dorgendorf, Fl.Nr. 87, 96148 Baunach-Dorgendorf, Der Baunacher Weg vorbehaltlich der Nichtbeeinträchtigung öffentlicher Belange nach §35 Abs. 3 BauGB zu.

 

Das Landratsamt Bamberg wird gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob öffentliche Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.