Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten mit Garage und Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1437 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langmeh II - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Georg-Jäger-Str.“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Trennsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Dachneigung

Der Antragsteller plant ein Satteldach mit 22° DN. Der BPlan legt für Satteldächer 38°-48° fest.

 

Dacheindeckung

Der Antragsteller plant eine Dacheindeckung in anthrazit, der BPlan legt rot bis rotbraun fest.

 

Geländeveränderung

Teilweise wird das vorhandene Gelände um mehr als 0,5 m aufgetragen.

 

Nichteinhaltung der Abstandsflächen

Der BPlan legt fest, dass alle Abstandflächen eingehalten werden müssen. Bei der Garage ist auf Grund des Gefälles die mittlere Wandhöhe von 3 Metern nicht einzuhalten.

 

abweichenden Ausführung Grenzgarage

Im BPlan wird folgendes geregelt.

Auf dem Nachbargrundstück ist eine Grenzgarage mit einem Pultdach geplant, der Antragsteller plant mit einem Flachdach.

 

Die erforderlichen Stellplätze (insgesamt 3), welche sich aus der Stellplatzsatzung ergeben, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

 

Neben den isolierten Befreiungen, ist auch eine isolierte Abweichung bezüglich der Abstandsflächen (mittlere Wandhöhe der Garage) erforderlich. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Baunach erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass im Bebauungsplangebiet bereits alle Befreiungen erteilt wurden. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollten daher auch hier die beantragten Befreiungen erteilt werden. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten mit Garage und Carport auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1437, 96148 Baunach, Georg-Jäger-Straße 22 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Abweichung der Dachneigung

-          zur Veränderung der natürlichen Geländeform

-          zur Abweichung der Dacheindeckung

-          zur abweichenden Ausführung der Grenzgarage

-          zur Nichteinhaltung der Abstandsflächen

werden erteilt.

 

Gegen die beantragte Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO bestehen keine Bedenken.