Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Vorab: Bei allen Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des Stadtrates gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Der Stadtrat hat sich bereits in seiner vergangenen Sitzung vom 02. November mit dieser Thematik befasst und beschlossen, die Aufhebung voranzutreiben.

Der Vorlage beigefügt ist der Vorentwurf zur Aufhebung sowie deren Begründung. Die Aufhebung wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB nach den gleichen Verfahrensschritten wie bei einer Bebauungsplan-Aufstellung durchgeführt. Somit sind zwei Beteiligungsrunden durchzuführen.

 

 


Beschluss:          13 : 0

 

(ohne Stadtratsmitglieder Peter Strohmer und Luigi De Vita wegen persönlicher Beteiligung)

 

Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite“ vom 14. Juni 1969.

Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den gesamten, bisherigen Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes mit den folgenden 78 Grundstücken mit den Flurnummern 1550 (teilweise), 1550/6, 1557, 1557/1, 1557/2, 1557/3, 1557/4, 1557/5, 1557/6, 1557/7, 1563/3, 1563/4, 1563/5, 1563/6, 1563/8, 1566/1, 1566/2 (teilweise), 1566/20 (teilweise), 1566/21, 1569, 1570/1, 1570/2, 1570/3, 1570/4, 1570/5, 1570/6, 1570/7, 1570/8, 1570/9, 1570/10, 1570/11, 1570/13, 1570/16, 1575, 1577, 1577/1, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1577/6, 1577/7, 1577/8, 1577/9, 1577/10, 1577/11, 1577/12, 1577/13, 1577/14, 1577/15, 1577/16, 1577/17, 1577/18, 1577/19, 1577/20, 1577/21, 1577/23, 1577/24, 1579, 1580, 1584, 1584/1, 1584/2, 1584/3, 1584/4, 1584/5, 1584/6, 1584/7, 1585, 1586, 1587, 1588, 1588/1, 1588/2, 1588/3, 1588/4, 1588/5, 1588/6 und 1645 (teilweise) der Gemarkung Baunach.

Der Geltungsbereich liegt zentral in der südlichen Siedlung des Stadtgebietes und wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden:                          durch den Örtleinsweg und dessen Bebauung

im Westen:                          durch einen Grünzug

im Süden und Osten:       durch die vorhandene Bebauung anderer Baugebiete

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntzumachen.

 

 

 

Beschluss:          13 : 0

 

(ohne Stadtratsmitglieder Peter Strohmer und Luigi De Vita wegen persönlicher Beteiligung)

 

Billigungsbeschluss des Vorentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bauamtes zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite“ in der Fassung vom 16. November 2021 und beschließt, damit die Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.