Sitzung: 07.12.2021 Stadtrat Baunach
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Vorab: Bei allen
Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des Stadtrates
gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren
Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten,
Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader
Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an
Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
Der Stadtrat hat sich bereits in seiner vergangenen Sitzung vom 02. November mit dieser Thematik befasst und beschlossen, die Aufhebung voranzutreiben.
Der Vorlage beigefügt ist der Vorentwurf zur Aufhebung sowie deren Begründung. Die Aufhebung wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB nach den gleichen Verfahrensschritten wie bei einer Bebauungsplan-Aufstellung durchgeführt. Somit sind zwei Beteiligungsrunden durchzuführen.
Beschluss: 13
: 0
(ohne Stadtratsmitglieder Peter Strohmer und Luigi De
Vita wegen persönlicher Beteiligung)
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Aufhebung des
Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite“ vom 14. Juni 1969.
Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den gesamten,
bisherigen Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes mit den folgenden
78 Grundstücken mit den Flurnummern 1550 (teilweise), 1550/6, 1557, 1557/1,
1557/2, 1557/3, 1557/4, 1557/5, 1557/6, 1557/7, 1563/3, 1563/4, 1563/5, 1563/6,
1563/8, 1566/1, 1566/2 (teilweise), 1566/20 (teilweise), 1566/21, 1569, 1570/1,
1570/2, 1570/3, 1570/4, 1570/5, 1570/6, 1570/7, 1570/8, 1570/9, 1570/10,
1570/11, 1570/13, 1570/16, 1575, 1577, 1577/1, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1577/6,
1577/7, 1577/8, 1577/9, 1577/10, 1577/11, 1577/12, 1577/13, 1577/14, 1577/15,
1577/16, 1577/17, 1577/18, 1577/19, 1577/20, 1577/21, 1577/23, 1577/24, 1579,
1580, 1584, 1584/1, 1584/2, 1584/3, 1584/4, 1584/5, 1584/6, 1584/7, 1585, 1586,
1587, 1588, 1588/1, 1588/2, 1588/3, 1588/4, 1588/5, 1588/6 und 1645 (teilweise)
der Gemarkung Baunach.
Der Geltungsbereich liegt zentral in der südlichen
Siedlung des Stadtgebietes und wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: durch
den Örtleinsweg und dessen Bebauung
im Westen: durch
einen Grünzug
im Süden und Osten: durch
die vorhandene Bebauung anderer Baugebiete
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntzumachen.
Beschluss: 13
: 0
(ohne Stadtratsmitglieder Peter Strohmer und Luigi De
Vita wegen persönlicher Beteiligung)
Billigungsbeschluss des Vorentwurfes sowie Beschluss
zur Durchführung der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bauamtes zur
Aufhebung des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite“ in der Fassung vom 16. November
2021 und beschließt, damit die Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.