Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Ladung.,

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage, Terrassenanbau und Einfriedung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1445 der Gemarkung Baunach. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langmeh II – 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 09.03.2021 behandelt, auf die Vorlage wird verwiesen. Der Antragsteller plante sein Vorhaben nun um. Im Kellergeschoss ist nun eine Einliegerwohnung geplant, daraus ergibt sich eine Mehrung der Stellplätze. Weiter plant der Antragsteller mit einer Einfriedung abweichend zum BPlan, hier werden 2 Befreiung erforderlich.

 

Zu den bereits erteilten Befreiungen zur Geländeveränderung, Farbe der Dacheindeckung und Vollgeschosse (E+1 statt E+D) werden folgende Befreiungen beantragt.

 

Höhe der Einfriedung

Im BPlan sind Einfriedungen bis 0,8 m zulässig. Der Antragsteller plant an der westlichen Grenze mit einer Höhe zwischen 1,15 m und 1,5 m. Die restlichen Einfriedungshöhen betragen im Mittel 1,25 m. Die Befreiung wird mit der Haltung eines Hundes begründet.

 

Ausführung der Einfriedung

Im BPlan sind generell nur Holzzäune mit senkrechten Latten oder Maschendrahtzäune zulässig. Der Antragsteller plant mit einem Doppelstabgitterzaun.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass noch keine der beantragten Befreiungen im Bereich des Bebauungsplanes erteilt wurden. Somit liegt die Erteilung der Befreiungen im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt den Tekturantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage, Terrassenanbau und Einfriedung auf dem Grundstück der Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1445, 96148 Baunach, Georg-Jäger-Straße 21 zu.

 

Zu den bereits erteilten Befreiungen bezüglich der Geländeveränderung, Farbe der Dacheindeckung sowie der Vollgeschosse werden folgende Befreiungen

-          Höhe der Einfriedung

-          Ausführung der Einfriedung als Doppelstabgitterzaun

erteilt.