Sitzung: 14.12.2021 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Ladung.,
Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 09.03.2021 behandelt, auf die Vorlage wird verwiesen. Der Antragsteller plante sein Vorhaben nun um. Im Kellergeschoss ist nun eine Einliegerwohnung geplant, daraus ergibt sich eine Mehrung der Stellplätze. Weiter plant der Antragsteller mit einer Einfriedung abweichend zum BPlan, hier werden 2 Befreiung erforderlich.
Zu den bereits erteilten Befreiungen zur Geländeveränderung, Farbe der Dacheindeckung und Vollgeschosse (E+1 statt E+D) werden folgende Befreiungen beantragt.
Höhe der Einfriedung
Im BPlan sind Einfriedungen bis 0,8 m zulässig. Der Antragsteller plant an der westlichen Grenze mit einer Höhe zwischen 1,15 m und 1,5 m. Die restlichen Einfriedungshöhen betragen im Mittel 1,25 m. Die Befreiung wird mit der Haltung eines Hundes begründet.
Ausführung der
Einfriedung
Im BPlan sind generell nur Holzzäune mit senkrechten Latten oder Maschendrahtzäune zulässig. Der Antragsteller plant mit einem Doppelstabgitterzaun.
Beschluss: 7
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt
Baunach stimmt den Tekturantrag zur Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage, Terrassenanbau
und Einfriedung auf dem Grundstück der
Gemarkung Baunach, Fl.Nr. 1445, 96148 Baunach, Georg-Jäger-Straße 21 zu.
Zu den bereits erteilten Befreiungen
bezüglich der Geländeveränderung, Farbe der Dacheindeckung sowie der
Vollgeschosse werden folgende Befreiungen
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Ausführung der Einfriedung als
Doppelstabgitterzaun
erteilt.