Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Gremien der vier Gemeinden sowie die Gemeinschaftsversammlung haben sich bereits mit der Thematik befasst und jeweils beschlossen, einen Gemeinschaftsbauhof der vier Gemeinden weiter voranzutreiben.

Der Freistaat Bayern fördert Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit mit 85 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal mit voraussichtlich 90.000,00 € (Raum mit besonderem Handlungsbedarf). Voraussetzung für diese Förderung ist, dass in einem vorangestellten Gutachten festgestellt wird, dass mit der geplanten Maßnahme eine Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben von mindestens 15 % pro Jahr erzielt wird. Die Kosten für das Gutachten an sich sind nicht förderfähig.

Diese Richtinline läuft zum 31. Dezember 2021 ab, wird nach Aussage der Regierung aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlängert.

Mit beigefügter Vereinbarung, die alle vier Gremien beschließen müssen, wird die Verwaltungsgemeinschaft beauftragt, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. Zwischenstände sowie das Ergebnis des Gutachtens sind dann wieder in den Gremien bekanntzugeben. Die finale Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft jede Gemeinde für sich.

Die Mitarbeiter der vier Bauhöfe wurden am 08. Dezember 2021 über das Ziel sowie den Ablauf des Verfahrens informiert. Dabei wurden nachvollziehbare Bedenken geäußert und eine enge Einbindung des Personals gewünscht.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Vereinbarung über die Organisationsuntersuchung zur Zusammenführung der kommunalen Bauhöfe abzuschließen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0