Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Amtszeiten des Ersten Feuerwehrkommandanten sowie des Stellvertreters der FF Reckenneusig laufen am 19.02.2022 ab.

 

Am Samstag, den 08.01.2022 fand daher die Kommandantenneuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Reckenneusig statt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Stadt Baunach im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Sämtliche Unterlagen werden dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme und Einholung der Stellungnahme des KBR weitergeleitet.

 

Der Kommandant und sein Stellvertreter haben gemäß § 7 Abs. 1 AVBayFwG innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg zu besuchen. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung bzw. unter Widerrufsvorbehalt erteilt, falls diese Auflagen nicht erfüllt werden.

 

Bei rechtzeitiger Wahl, Bestätigung durch die Gemeinde und Zustellung des Bestätigungsschreibens an den Gewählten, beginnt die Amtszeit der Gewählten nach Ablauf der laufenden Amtszeit der bisherigen Kommandanten. Die neue Amtszeit beginnt somit am 20.02.2022 und endet nach 6 Jahren.

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Aus der Mitte des Gremiums wird der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung im Auge behalten sollte ob die Lehrgänge besucht und erfolgreich abgeschlossen werden. Anschließend soll ein Bericht an den Stadtrat hierüber gegeben werden.

Bürgermeister Roppelt sichert dies zu.


Beschluss:

 

Die Wahl des Herrn Matthias Schlereth zum Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Reckenneusig am 08.01.2022 wird hiermit unter Vorbehalt des Einvernehmens des Kreisbrandrates gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Stadt Baunach bestätigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben nach Stellungnahme des Kreisbrandrates an Herrn Schlereth zu erstellen und auszuhändigen.

 

Abstimmungsergebnis:  Ja: 16 / Nein: 0

 

 

Beschluss:

 

Die Wahl des Herrn Daniel Schlereth zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Reckenneusig am 08.01.2022 wird hiermit unter Vorbehalt des Einvernehmens des Kreisbrandrates gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Stadt Baunach bestätigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben nach Stellungnahme des Kreisbrandrates an Herrn Schlereth zu erstellen und auszuhändigen.

 

Abstimmungsergebnis:  Ja: 16 / Nein: 0