Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Vorab: Bei allen Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des Stadtrates gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

 

Der Bebauungsplan „Im Tal“ in Dorgendorf ist am 07. April 1994 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt sechs Bauplätze zwischen den Ortsstraßen „Sommerleite“ und „Hohe Tanne“ entlang der Kreisstraße. Die zeichnerischen Festsetzungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bisher nur ein Grundstück bebaut (Fl.Nr. 165/27). Für ein weiteres Grundstück (Fl.Nr. 165) liegt ein Bauantrag vor, dem in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09. November 2021 zugestimmt wurde.

Der Bebauungsplan macht sehr strenge Vorgaben im Hinblick auf die Baugestaltung. Zielsetzung des Bebauungsplanes ist eine typische fränkische Bauweise (Erdgeschoss, steiles Sattel- oder Walmdach, ausgebautes Kellergeschoss, rote Dachziegeln, Holzzaun). Davon abweichende Bauweisen werden nicht zugelassen.

Das o.g. Bauvorhaben soll in einem modernen Stil errichtet werden, daher waren einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte diesen Befreiungen zu, allerdings versagte das Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde die Erteilung der Baugenehmigung, da aus Sicht des Landratsamtes aufgrund der Vielzahl der Befreiungen die Grundzüge der Planung berührt sind (§ 31 Abs. 2 BauGB).

Diese Problematik der engen Festsetzungen waren auch schon Thema in Gesprächen mit anderen Bauwilligen.

Als Ausweg aus diesem Dilemma schlug das Landratsamt die Aufhebung des Bebauungsplanes vor. Aus diesem Grund wurden am 10. Dezember 2021 zunächst alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich angeschrieben und nach Bedenken bzw. Einwendungen gefragt. Der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl.Nr. 165/26 (Hausnummer 4) teilte am 17. Dezember mit, dass er keine Einwände gegen die geplante Aufhebung habe. Die übrigen Eigentümerinnen und Eigentümer meldeten sich nicht.

Mit dem beigefügten Vorentwurf wird nun die Aufhebung des Bebauungsplanes vorgeschlagen. Das Verfahren würde analog zu vergleichbaren Aufhebungen erfolgen.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt informiert zu Beginn der Beratung, dass der Verwaltung nicht bekannt ist, dass eines der anwesenden Stadtratsmitglieder persönlich beteiligt ist. Sollte dies dennoch der Fall sein, bittet er um einen entsprechenden Hinweis. Es werden keine Hinweise gegeben.

Anschließend stellt Bürgermeister Roppelt den Sachverhalt noch einmal vor.


Aufstellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Tal“ vom 07. April 1994.

Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den gesamten, bisherigen Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes mit den folgenden 7 Grundstücken mit den Flurnummern 165, 165/23, 165/24, 165/25, 165/26, 165/27 und 134/12 (teilweise) der Gemarkung Dorgendorf.

Der Geltungsbereich liegt im südlichen Bereich der östlichen Siedlung von Dorgendorf und wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden und Osten:     durch die vorhandene Bebauung des Baugebietes „Sommerleite“

im Westen:                          durch die vorhandene Bebauung des Altortes

im Süden:                            durch die Kreisstraße BA 37

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0

 

 

Billigungsbeschluss des Vorentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bauamtes zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Tal“ in der Fassung vom 20. Januar 2022 und beschließt, damit die Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0