Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Nachdem die Stadt Baunach auch 2021 den Weihnachtsmarkt leider wieder absagen musste, wurde überlegt, wie man im kommenden Jahr dem Einzelhandel und dem Kunsthandwerk etwas Gutes tun könnte.

 

Daraus ist die Absicht entstanden zwei Märkte ohne Volksfestcharakter mit verkaufsoffenem Sonntag anzubieten.

 

Die Marktfestsetzung richtet sich nach § 69 Gewerbeordnung (GewO).

 

Voraussetzung für die Festsetzung eines Marktes ist, dass eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern vertreten ist.

Dies ist in der Regel bei mindestens 12 gewerblichen Marktteilnehmern der Fall.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten,

Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet

sein, wenn diese Tage von den Landesregierungen oder den Gemeinden durch Rechtsverordnung

freigegeben werden.

 

Die Stadt Baunach müsste daher nach § 14 Abs. 1 LadSchlG eine Verordnung über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Märkten erlassen.

 

Folgende Termine werden vorschlagen:

 

01.05.22 Frühlingsmarkt mit Pflanz- & Samentauschbörse

18.09.22 Herbst- bzw. Erntedankmarkt

 

Das Marktgebiet erstreckt sich über die Innenstadt und ihren zahlreichen Parkbuchten und Innenhöfen.

 

Eine Marktordnung für beide Märkte wurde bereits entworfen.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt stellt die vorliegenden Überlegungen vor.

 

Aus der Mitte des Stadtrates wird angeregt, dass die Plakate besser in deutscher Sprache veröffentlicht werden sollten. Bürgermeister Roppelt sichert die Prüfung zu.

 

Ebenso wird die Frage gestellt, ob die Märkte einmalig oder dauerhaft stattfinden sollten. Bürgermeister Roppelt teilt mit, dass die Märkte vorerst einmalig stattfinden.

 

Bezüglich der Frage einer Nachschau der Kosten teilt Bürgermeister Roppelt mit, dass das Stadtmarketing grundsätzlich für jede Veranstaltung im Nachgang eine Abrechnung erstellt. Das Monitoring kann eingesehen werden.

 


Beschluss:

 

Die Stadt Baunach veranstaltet 2022, neben dem Weihnachtsmarkt, auch einen Frühlings- und einen Herbstmarkt mit verkaufsoffenen Sonntagen. Die notwendigen Genehmigungen und Beteiligungen sind von der Verwaltung zu prüfen und zu beantragen. Das Stadtmarketing wird mit der Organisation, Durchführung und Nachbearbeitung der beiden Märkte beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0