Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 06. Juli 2021 die frühzeitige Beteiligung in o.g. Bauleitplanung ausgewertet und den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die Pferdepartner teilten zwischenzeitlich mit, dass es nochmals eine Änderung der Planung geben müsse.

Das von den Pferdepartnern beauftragte Planungsbüro Strunz teilte mit, dass die erforderlichen Änderungen keine im Verfahren von den Bürgern oder Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Punkte betreffen, sondern der Anpassung noch bestehender Unstimmigkeiten zwischen dem Bebauungsplan und dem Vorhaben- und Erschließungsplan dienen.

Darüber hinaus seien kleinere zeichnerische Änderungen erforderlich, die sich aus den Plänen des Architekten ergeben hätten. So müssten die bisherigen 8 kleinen Nebenanlagen für Futterraufen bzw. Weidehütten durch 2 größere ersetzt werden.

Die Unterlagen liegen zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht vor und werden ggf. noch nachgereicht, ansonsten wird auf den Sitzungsvortrag des Ingenieurbüros verwiesen.

 

Aktualisierung vom 27. Januar 2022

 

Die Unterlagen wurden vom Planungsbüro am 27. Januar 2022 zugesendet. Folgende Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

  • überarbeiteter Plan-Entwurf
  • überarbeiteter Textteil
  • überarbeitete Begründung
  • überarbeitete VEP-Unterlagen
  • überarbeiteter Umweltbericht
  • unveränderte Anhänge (Betriebsbeschreibung, Baugrunduntersuchung, Entwässerungskonzept)

 

Die Änderungen sind in den Texten farblich markiert. Die unveränderten Anhänge werden der Vollständigkeit halber mitgesendet und sind im Prinzip schon bekannt, da sie schon zur Sitzung am 06.07.2021 übersandt worden waren.

 

Inhaltlich wird auf die Ausführungen des Planungsbüros aus der Sitzung verwiesen.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt übergibt das Wort an Herrn Kutzner von der „Planungsgruppe Strunz Ingenieurgesellschaft mbH“ der die Planungen vorstellt.

 

Aus dem Stadtrat wird angeregt, dass die zugrundeliegende Planung in Bezug auf die Stützmauer geändert werden müsste. Dies betrifft die Textausführung auf Seite 5 sowie den Gründungsplan aus Seite 8. Die Änderung betrifft die erforderliche Höhe von 1,87m damit es zu den Plänen passt. Der Planer stimmt den Ausführungen zu und erläutert die Änderungen die er in den Unterlagen vornehmen wird. Der Stadtrat stimmt den Ausführungen zu. Sie sind einzuarbeiten und sind in dieser Form Teil der heutigen Beschlussfassung.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses vom 06.07.2021.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufnahme folgender Änderungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Pferdehof“:

 

  • 2 größere Heuraufen/Unterstände als Nebenanlagen (statt der bisher vorgesehenen 3 kleineren Weidehütten und 5 kleineren Futterraufen)
  • Reduzierung der Böschung im Bereich der Heuraufen/Unterstände
  • Vergrößerung des Round-Pen von 15 m auf 18 m Durchmesser, mit Überdachung
  • Verlängerung Dachüberstand Nordseite von 7,00 m auf 7,30 m
  • Verringerung Hallenbreite von 27,50 m auf 27,40 m
  • Erhöhung Firsthöhe der Halle von 295,50 m auf 295,80 m
  • Vergrößerung der Ausgleichsfläche von 1.846 m² auf 1.951 m²
  • Anpassung erforderliche Höhe der Stützmauer
  • Aufnahme von Angaben zur Überdachung:

·         bei Festmistplatte Pultdach mit 8° Dachneigung

·         bei Unterstellhalle Pultdach mit 10° Dachneigung

·         bei Halle Satteldach mit 15° Dachneigung

·         bei Heuraufen Satteldach mit 15° Dachneigung

 

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 3

 

 

Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Der Stadtrat billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, erarbeiteten und heute vorgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Pferdehof“ in der Fassung vom 01.02.2022 als Entwurf.

 

Auf Grundlage dieses Entwurfs ist die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 3