Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Am 23.02.2022 ging bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach der Antrag vom 21.02.2022 der Kath. Kirchenstiftung Dorgendorf ein. Dieser wurde gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Baunach gestellt. Beantragt wird die Bezuschussung der Orgelsanierung in der Filialkirche Herz-Jesu Dorgendorf.

Der Antrag und das Angebot ist der Sitzungsladung beigefügt.

 

Die Kath. Kirchenstiftung Dorgendorf beabsichtigt, den Auftrag an die Orgelbaufirma Eichfelder aus Bamberg zu vergeben. Hierfür wurde am 05.01.2022 ein entsprechendes Angebot eingeholt.

Der Angebotspreis beträgt 23.816,12 € brutto.

 

Das Sanierungsprojekt soll im Jahr 2022/2023 realisiert werden.

Sie Sanierungsmaßnahmen betreffen die Beseitigung eines starken Schimmelbefalls sowie den Austausch der Leitstifte und Bleischeiben in den Windladen aufgrund akuten Bleifraßes.

 

 

Förderrichtlinien der Stadt Baunach vom 06.03.2018 „Besondere Voraussetzungen für die einzelnen Förderzwecke“ „B. Zuschüsse für kirchliche investive Baumaßnahmen“:

 

-          Die Förderung beträgt maximal 10 % der Maßnahmenkosten

-          Investive Zuschussmaßnahmen bedürfen auf jeden Fall der Einzelgenehmigung durch den Stadtrat Baunach.

-          Erst nach der Genehmigung des Zuschusses oder der Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme kann diese begonnen oder in Auftrag gegeben werden.

-          Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Erstellung und Vorlage eines Verwendungsnachweises nach Angaben der Verwaltung.

 

 

Demzufolge kann der Kath. Kirchenstiftung Dorgendorf für die Orgelsanierung in der Filialkirche Herz-Jesu Dorgendorf ein Zuschuss in Höhe von maximal 2.381,61 € bewilligt werden.

 


Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach bewilligt gemäß den Förderrichtlinien den Förderantrag der Kath. Kirchenstiftung Dorgendorf vom 21.02.2022.

Für die Orgelsanierung wird ein Zuschuss in Höhe von 2.381,61 € bewilligt.

Der Zuschuss ist zweckgebunden zu verwenden.

 

Der Bewilligungszeitraum wird bis zum 31.12.2023 festgesetzt.

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Erstellung und Vorlage eines Verwendungsnachweises nach Angaben der Verwaltung.