Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 beschlossen, dem Vorschlag des Stadtmarketings zu folgen und in diesem Jahr zwei Märkte abzuhalten. Basierend auf den Unterlagen des Stadtmarketings hat die Verwaltung einen genehmigungsfähigen Antrag für die Marktfestsetzung vorbereitet. Für die Genehmigung ist seit einigen Jahren nicht mehr das Landratsamt Bamberg, sondern die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Verwaltungsgemeinschaft selbst zuständig. Hierbei muss sich diese an die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen halten.

 

Das Stadtmarketing beabsichtigte zusätzlich die Öffnung der im Umgriff des Marktgeländes liegenden Geschäfte des Einzelhandels. Hierfür ist eine Verordnung notwendig, die es erlaubt einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Die Stadt Baunach hat dies zuletzt 2019 veranlasst. Basierend darauf hat die Verwaltung Anpassungen vorgenommen um den aktuellen Markt abzubilden. Der Entwurf der Verordnung ist diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Er wird später auch der Niederschrift beigefügt.

 

Der Antrag auf Marktfestsetzung und die Verordnung wurde aufeinander abgestimmt. Das Stadtmarketing wurde im Vorfeld hierüber informiert und um Entscheidungen gebeten.

 

Die Verordnung setzt auch eine Beteiligung verschiedener Organisationen und Behörden voraus. Dies ist geschehen. Bisher liegen keine negativen Stellungnahmen hierzu vor.

 

Auf Anregung wurde die Verordnung auch um den zweiten Markt im Herbst erweitert. Die Beteiligung der verschiedenen Organisationen und Behörden wird umgehend nachgeholt.


Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „Verordnung über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen“.

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Verordnung beauftragt.