Herr Günthner informierte, dass der Erste Bürgermeister gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung ermächtigt sei, das gemeindliche Einvernehmen bei kleineren Bauvorhaben zu erteilen. Es handle sich dabei um Vorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Innenbereich und im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sofern nur geringfügige Befreiungen notwendig sind. Geringfügig werde so ausgelegt, dass dies immer dann der Fall sei, wenn die betreffende Befreiung in vergleichbaren Fällen schon mehrfach erteilt worden sei.

Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, werde künftig nach der Geschäftsordnung gehandelt.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass er in jeder Sitzung über die betroffenen Vorhaben informieren möchte. Bisher seien folgende Vorhaben im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt worden:

 

  • Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau eines Einfamilienhauses, Godeldorf 3 (02. März 2022)
  • Neubau eines Nebengebäudes – Einvernehmen zu isolierter Abweichung, Andreas-Hojer-Ring 15 (03. März 2022)
  • Neubau eines Nebengebäudes – Erteilung isolierte Befreiung (Baugrenzen), Andreas-Hojer-Ring 15 (03. März 2022)

 

Aus dem Gremium wurde der Wunsch geäußert, in Zukunft einen Plan bzw. Grundriss von den betroffenen Vorhaben in der Sitzung vorgelegt zu bekommen. Der Erste Bürgermeister sagte zu, dies künftig zu beachten.