Folgenden Sachverhalt hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Die Antragstellerin beantragt den Neubau einer Mehrzweckhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2240 der Gemarkung Baunach. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „MAFRA-Gelände“, das Grundstück ist dort als „Sondergebiet Mehrzweckhalle“ ausgewiesen.

Die erforderliche Fläche wurde mittlerweile zu einem Grundstück verschmolzen:

 

 

 

Die Erschließung ist gesichert. Da das Vorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

  • Baugrenze: Das Gebäude überschreitet die festgesetzte Baugrenze
  • Grundfläche: Das Gebäude überschreitet die festgelegte, maximale Grundfläche von 2.500 m² (2.871 m²)
  • Traufhöhe: Das Gebäude überschreitet die festgelegte, maximale Traufhöhe im Bereich der Halle.
  • Geschosshöhe Erdgeschoss: Das Gebäude überschreitet im Bereich der Halle die maximale Geschosshöhe im Erdgeschoss von 3,5 m (7,00 m lichte Höhe)
  • Dachneigung: Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von 15° - 45° fest, das Dach soll als extensiv begrüntes Flachdach mit 2° Dachneigung ausgeführt werden.
  • Baumassenzahl: Das Gebäude überschreitet mit einer Baumassenzahl von 3,2 die festgelegte maximale Baumassenzahl von 3,0

 

Darüber hinaus werden auf Grundlage des Brandschutznachweises Abweichungen erforderlich. Die Entscheidung darüber liegt beim Landratsamt Bamberg.

Die Nachbarunterschriften werden durch den Ersten Bürgermeister eingeholt.

 

Die Genehmigungsplanung wurde, wie in der Sitzung des Stadtrates vom 11. Januar 2022 vorgestellt und beschlossen, fertiggestellt. Die Planunterlagen sowie der Brandschutznachweis sind dieser Vorlage beigefügt.“

 


Beschluss:          6 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer Mehrzweckhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2240 der Gemarkung Baunach zu.

Die beantragten Befreiungen

  • zur Überschreitung der Baugrenze
  • zur Überschreitung der maximalen Grundfläche des Gebäudes
  • zur Überschreitung der maximalen Traufhöhe
  • zur Überschreitung der maximalen Geschosshöhe im Erdgeschoss
  • zur abweichenden Dachneigung
  • zur Überschreitung der maximalen Baumassenzahl

werden erteilt.

Gegen die beantragten Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften bestehen keine Einwände, das gemeindliche Einvernehmen wird diesbezüglich und insgesamt erteilt.