Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Bayerische Bauordnung sieht vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten ein privater Kinderspielplatz errichtet werden muss. Das Gesetz legt aber nur fest, dass dieser „ausreichend groß“ sein muss. Eine konkrete Ausführung wird nicht vorgeschrieben.

Jedoch haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine Satzung über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen als örtliche Bauvorschrift zu erlassen. Ein weiterer Vorteil einer solchen Satzung liegt in der Prüfung der Vorgaben. Wohnhäuser werden in aller Regel im vereinfachten Genehmigungsverfahren geprüft. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden die Vorgaben der BayBO aber nicht geprüft. Die Einhaltung der Vorgaben liegt somit in der alleinigen Verantwortung der Bauherren. Örtliche Bauvorschriften müssen dagegen vom Landratsamt geprüft werden und sind somit auch Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung. Es wird daher empfohlen, die beigefügte Satzung zu beschließen.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Stadtratsmitglied Andrea Weigler teilt mit, dass sie nicht von der Notwendigkeit überzeugt ist. Sie sieht eine Ungleichbehandlung der Bauherren. Bisher gab es eine derartige Regelung nicht. Daher wird die Regelung nur zukünftige Projekte treffen. Dies ist nicht fair.

 

Stadtratsmitglied Harald Roppelt teilt die Auffassung von Stadtratsmitglied Andrea Weigler. Die Stadt hätte dies vor der Bebauung des Deutel-Anwesens machen sollen.

 

Stadtratsmitglied Peter Großkopf sieht es wie Stadtratsmitglied Andrea Weigler. Das Gremium will weniger Bürokratie. Da es zudem in der BayBO geregelt ist, sollte es nicht in der Satzung geregelt werden.

 

Stadtratsmitglied Manuela Fößel ist der Auffassung, dass ihre Nachbarschaft im Tiergarten dicht bebaut ist. Es sind dort vier Spielplätze. Dies ist eine hohe Dichte. Sie sieht dies als ausreichend an. Man solle es den Eltern überlassen, ob sie für ihre Kinder Spielgeräte aufstellen. Der Sinn der Satzung erschließt sich ihr nicht, sie ist der Auffassung, dass die Stadt für die Spielplätze aufkommen soll.

 

Erster Bürgermeister Roppelt weist darauf hin, dass die Stadt froh gewesen wäre, wenn es die Satzung schon früher, u.a. wg. der Bebauung des Deutel-Anwesens, gegeben hätte. Der Stadtrat muss an die Zukunft denken. Die BayBo regelt zwar die Verpflichtung, aber werden diese Bestandteile wie gesagt nicht geprüft. Geprüft wird dies vom Landratsamt nur, wenn die Stadt eine Satzung hat. In dieser wären auch Ablösebeträge geregelt, deren Einnahmen in die Spielplätze fließen könnten.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis: Ja: 2 / Nein: 12

Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.