Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Gemeinde Gerach, die Gemeinde Reckendorf und die Stadt Baunach haben sich im vergangenen Herbst dazu entschlossen, das Projekt einer gemeinsamen Klärschlammpresse voranzutreiben. Die Gemeinde Lauter kann sich aufgrund der technischen Begebenheiten der Kläranlage nicht an dem Projekt beteiligen. Eine künftige Teilnahme  nach dem geplanten Neubau der Kläranlage wird aber als sinnvoll angesehen.

Nach Zustimmung der drei Gemeinden wurde eine Zweckvereinbarung auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erarbeitet.

Die zunächst angestrebte Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit ist nach Aussage der Regierung von Oberfranken nicht möglich, da die bloße gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Groß- und Spezialgeräten nicht gefördert wird.

Die Zweckvereinbarung zur gemeinschaftlichen Erledigung von Aufgaben kann nun abgeschlossen werden. Der Inhalt der Vereinbarung wurde in Zusammenarbeit mit den beteiligten Klärwärtern erarbeitet und mit den Bürgermeistern abgestimmt. Den rechtlichen Rahmen gibt das KommZG vor.

Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass die Klärschlammpresse gemeinschaftlich beschafft und betrieben wird. Die Beschaffung und der Unterhalt (Wartungsintervalle etc.) erfolgt federführend durch die Gemeinde Reckendorf, vertreten wird der Reckendorfer Klärwärter durch den Klärwärter der Stadt Baunach. Die entstandenen Kosten werden gemäß dem angefallenen Klärschlamm auf die drei Gemeinden aufgeteilt und von der Gemeinde Reckendorf in Rechnung gestellt. Für die Schaffung und Unterhaltung der technischen Anschlüsse an der Kläranlage zum Betrieb der Klärschlammpresse ist jede Gemeinde selbst verantwortlich. Auch die Entsorgung des Klärschlammes bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und ist nicht Teil der Zweckvereinbarung.

Die Zweckvereinbarung wird auf 15 Jahre bzw. für die Lebensdauer der Klärschlammpresse abgeschlossen.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Aus der Mitte des Stadtrates werden Bedenken über die Laufzeit des Vertrages bzw. des Kündigungsrechtes gesehen. Es wird befürchtet, dass einer der Vertragsparteien den Vertrag kurz nach der Unterschrift kündigen könnte. Dieser Vertragspartner hätte selbst keine Nachteile, die beiden anderen Vertragspartner hätten jedoch den Nachteil die Investition dann alleine zu tragen.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass dies auch für die Stadt Baunach selbst gilt. Ein Kündigungsrecht wird als wichtig angesehen, falls es Unstimmigkeiten zwischen den Parteien gibt, die eine Vertragsfortführung unmöglich machen. Ein Verlust der eingebrachten Investition wäre möglicherweise kommunalrechtlich nicht zulässig. Zudem lässt sich ein unternehmerisches Risiko nie in Gänze ausschließen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat Kenntnis vom Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine Zweckvereinbarung zur Anschaffung und zum Betrieb einer gemeinschaftlichen Klärschlammpresse zusammen mit der Gemeinde Gerach und der Gemeinde Reckendorf und billigt diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalte. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung für die Stadt Baunach abzuschließen. Die Zweckvereinbarung soll nach Zustimmung aller beteiligten Gemeinden in Kraft treten.

 

Abstimmungsergebnis: Ja: 13 / Nein: 1