Folgenden Sachverhalt hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Verkaufs-; Event- & Lagerraums auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2356/19 der Gemarkung Baunach, Kraibergstraße 2b.

 

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eichen“ und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau. Da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ eingehalten wurden, wurde folgende Befreiung beantragt:

 

Dacheindeckung

 

Der Bebauungsplan legt fest, dass Dächer als Kiespressdächer oder naturrote Ziegeldächer ausgeführt werden müssen. Der Antragsteller beabsichtigt die Ausführung als Trapezblechdach. Diese Befreiung wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits erteilt.

 

Mit dem Vorhaben werden insgesamt 27 KFZ-Stellplätze errichtet, dies entspricht den Vorgaben der KFZ-Stellplatzsatzung.

 

Aus Sicht des Bauamtes stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Vorgaben entgegen.“


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Verkaufs-; Event- & Lagerraums auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2356/19 der Gemarkung Baunach, Kraibergstraße 2b, zu. Die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ zur abweichenden Dacheindeckung wird erteilt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.