Den folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2085/3 der Gemarkung Baunach, Max-Schnös-Weg 19. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite IV – 3. Änderung“.

 

 

Die Garage soll im nordöstlichen Grundstückseck errichtet werden. Die Garage hält die Vorgaben des Art. 6 Abs. 7 BayBO ein und hat eine Fläche von 30 m². Sie kann somit verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO errichtet werden. Da sie aber nicht alle Vorgaben des Bebauungsplanes einhält, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Baugrenze

 

Die Garage soll teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Diese Befreiung wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits mehrfach erteilt.

 

Dachform

 

Die Garage soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Dachform und Dachneigung dem Hauptgebäude angeglichen werden muss, alternativ dazu sind begrünte Flachdächer zulässig. Die Befreiung wurde auf dem Grundstück für die schon vorhandene Garage bereits erteilt.

 

Anzahl Garagenstellplätze

 

Der Bebauungsplan setzt fest, dass pro Grundstück maximal zwei Garagenstellplätze errichtet werden dürfen. Auf dem Grundstück ist bereits eine Doppelgarage vorhanden, die geplante Garage stellt somit den dritten Garagenstellplatz dar. Diese Befreiung wurde bisher noch nicht erteilt und steht somit im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses.

Nachbarunterschriften sind auf den Unterlagen nicht vorhanden.

 


Beschluss:          6 : 1

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite IV – 3. Änderung“ zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2085/3 der Gemarkung Baunach, Max-Schnös-Weg 19, zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Baugrenze,

-          zur Ausführung als Flachdach und

-          zur Schaffung eines dritten Garagen-Stellplatzes

werden erteilt