Den folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau eines Kaltwintergartens an ihr Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 124/1 der Gemarkung Dorgendorf, Hohe Tanne 16. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sommerleite II“.

 

 

Der Bauantrag wurde zunächst im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt (bekanntgegeben in der Sitzung vom 10. Mai 2022), da nur eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen beantragt worden war.

Bei der Prüfung durch das Landratsamt wurden weitere Befreiungen nachgefordert, die nun beantragt wurden. Neben der Überschreitung der Baugrenzen handelt es sich um folgende Befreiungen:

 

Dachneigung

 

Der Kaltwintergarten soll eine Dachneigung von 7° erhalten. Der Bebauungsplan setzt für Hauptgebäude eine Dachneigung von 45°+- 3° fest. Diese Befreiung wurde bisher nur bei der Errichtung eines Carports erteilt.

 

Dacheindeckung

 

Die Dacheindeckung soll mittels Sicherheitsglas erfolgen. Der Bebauungsplan setzt eine Dacheindeckung aus rot getönten Materialien fest. Diese Befreiung wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits erteilt.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorgelegten Bauantrag zum Anbau eines Kaltwintergartens auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 124/1 der Gemarkung Baunach, Hohe Tanne 16, zu. Die Zustimmung zu den beantragten bzw. nachgereichten Befreiungen

 

  • zur Überschreitung der Baugrenze,
  • zur abweichenden Dachneigung und
  • zur abweichenden Dacheindeckung

 

wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierzu und insgesamt erteilt.