Den folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 170/14 der Gemarkung Dorgendorf, Gustav-Schug-Ring 15. Die Antragsteller hatten bereits im März 2021 einen Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Dieser Plan soll nun nochmals geändert werden. Nachdem nun Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sommerleite III“ erforderlich werden, muss die Tektur im regulären Genehmigungsverfahren behandelt werden.

 

 

Folgende Befreiungen wurden beantragt:

 

Geländeveränderungen

 

Das Grundstück soll im südlichen Bereich aufgefüllt werden, um einen möglichst ebenen Garten zu erhalten. Laut Bebauungsplan sind Geländeveränderungen nur im unmittelbaren Gebäudeumgriff zulässig. Diese Befreiung wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits mehrfach erteilt.

 

Baugrenze

 

Die Garage soll auf die nördliche Grundstücksgrenze verschoben werden und überschreitet damit die festgesetzte Baugrenze. Begründet wird dies mit dem Wunsch, eine möglichst zusammenhängende, große Gartenfläche im Süden zu erhalten. Diese Befreiung wurde im Geltungsbereich bisher zweimal erteilt (Gustav-Schug-Ring 2 und 5), bisher allerdings nur in geringem Ausmaß von wenigen m².

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau von einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 170/14 der Gemarkung Dorgendorf, Gustav-Schug-Ring 15, zu. Die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen

 

  • zur Überschreitung der Baugrenze und
  • zur Geländeauffüllung

 

wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierzu und insgesamt erteilt.