Den folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1594/12 der Gemarkung Baunach, Am Tiergarten 16.

 

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits mehrfach mit dieser Thematik befasst, zuletzt in seiner Sitzung vom 09. März 2021. Davor war eine erste formlose Voranfrage in der Sitzung vom 17. September 2019 abgelehnt worden. Nach dieser ersten Ablehnung wurde das Vorhaben umgeplant und dem Bau- und Umweltausschuss erneut vorgelegt. Folgender Beschluss wurde in der Sitzung vom 09. März 2021 gefasst:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach steht der Erweiterung des Wohnraumes grundsätzlich positiv gegenüber. Bei dem Vorhabengrundstück handelt es sich um ein älteres Baugebiet „Hemmerleinsleite III - 2. Änderung“ aus 1995, demnach werden Befreiungen notwendig. Der Bau- und Umweltausschuss regt an das Bauvorhaben mit den Nachbargrundstücken abzusprechen. Die Zustimmung der Nachbarn ist für die Erteilung der Befreiungen zwingend erforderlich. Eine genaue Beurteilung des Bauvorhabens kann erst nach Einreichung eines Bauantrages erfolgen.

 

Der Antragsteller teilte bei einer Vorbesprechung im Rathaus mit, dass er mit seinen Nachbarn gesprochen hätte. Diese hätten aber mitgeteilt, dass sie grundsätzlich nicht zustimmen würden, egal welche Planung er vorlege. Aus diesem Grund wurde das Vorhaben nun nochmals umgeplant.

Es wurde nun ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Dabei können einzelne Fragen zu Bauvorhaben rechtsverbindlich geklärt werden. Es muss im Anschluss aber dennoch ein vollständiger Bauantrag eingereicht werden. Folgende Fragen möchte der Antragsteller beantwortet haben:

 

  1. Ist das Bauvorhaben gem. beiliegendem Lageplan planungsrechtlich hinsichtlich Lage auf dem Baugrundstück, Größe oder/und Höhe zulässig?
  2. Ist die geplante Art der baulichen Nutzung zulässig?
  3. Ist das geplante Maß der baulichen Nutzung zulässig?
  4. Ist die geplante Bauweise zulässig?
  5. Ist die geplante Gestaltung 2+D und Dachform zulässig?

 

Die aktuelle Planung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Das Vorhaben wurde so umgeplant, dass das Keller- und das Dachgeschoss kein Vollgeschoss mehr darstellen. Darüber hinaus werden die Abstandsflächen eingehalten, sodass keine Abweichungen mehr erforderlich werden.

 

Das vorhandene Dachgeschoss soll abgerissen und durch ein zweites Vollgeschoss (teils über der Garage) ersetzt werden. Darauf soll ein Pultdach gesetzt werden, das aufgrund seiner Ausmaße kein Vollgeschoss darstellt.

 

Dennoch werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hemmerleinsleite III“ erforderlich.

 

Dachform

 

Der Bebauungsplan setzt ein Satteldach fest, das Gebäude soll jedoch mit einem Pultdach errichtet werden.

 

Dachneigung

 

Das Dach soll mit einer Dachneigung von 16° ausgestattet werden, der Bebauungsplan sieht aber 42°-50° vor. Diese Befreiung wurde bereits erteilt.

 

Dacheindeckung

 

Es sollen schwarze oder anthrazit-farbene Materialien verwendet werden, der Bebauungsplan schreibt eine rote Dacheindeckung vor. Diese Befreiung wurde bereits erteilt.

 

Fensterformat

 

Laut Bebauungsplan dürfen Fenster nur im stehenden Format errichtet werden, es sind aber auch Fenster im liegenden Format geplant.

 

Kniestock

 

Der laut Bebauungsplan maximal zulässige Kniestock von 50 cm soll um 25 cm (auf 75 cm) überschritten werden.

 

Vollgeschosse

 

Der Bebauungsplan setzt für dieses Grundstück ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss fest (I+D). Es sollen aber nun zwei Vollgeschosse (II) errichtet werden. Da das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss zählt, wird es nicht hinzugerechnet. Diese Befreiung wurde bereits einmal erteilt.

 

Im Vorbescheid-Verfahren müssen nun die gestellten Fragen beantwortet werden. Die Stadt Baunach entscheidet über ihr gemeindliches Einvernehmen.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben nicht zugestimmt.

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zu den vorgelegten Fragen im Rahmen des Bauvorbescheides wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Bebauungsplan setzt keine absolute Gebäudehöhe fest. Im Hinblick auf die Lage, die Größe und die Höhe des Gebäudes bestehen keine Bedenken.

 

Zu Frage 2:

Im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung bestehen keine Bedenken. Das Gebäude soll weiterhin als Wohnhaus genutzt werden. Dies entspricht der nach BauNVO vorgesehenen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet

 

Zu Frage 3:

Die beantragte Befreiung zur Anzahl der Vollgeschosse wird in Aussicht gestellt.

 

Zu Frage 4:

Der Bebauungsplan setzt eine offene Bauweise fest. Diese Vorgabe wird, wie bisher, eingehalten.

 

Zu Frage 5:

Die beantragten Befreiungen zur Gestaltung des Gebäudes werden erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum vorgelegten Vorhaben erteilt.