Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 01. Februar die geänderte Planung erneut gebilligt und beschlossen, damit die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 22. März 2022 statt. Parallel dazu fand die Behörden-Beteiligung statt.

Als nächster Schritt müssten nun die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Bisher war immer geplant, diesen Verfahrensschritt und damit den Abschluss des Bauleitplanverfahrens bis zur Sommerpause durchzuführen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Mitteilungsblatt würde der Bebauungsplan in Kraft treten und damit die Fristen des Durchführungsvertrages zu laufen beginnen. Der Durchführungsvertrag wurde bereits im Stadtrat beschlossen (Sitzung vom 07. September 2021) und muss noch vor Satzungsbeschluss beidseitig unterschrieben werden.

Mit E-Mail vom 20. Juni 2022 (dieser Vorlage als Anlage beigefügt) informierte Frau Hohlstein über eine stattgefundene Mitgliederversammlung. Die Versammlung hatte aus verschiedenen Gründen beschlossen, eine Vertagung des Satzungsbeschlusses zu beantragen. Der Satzungsbeschluss soll nach Wunsch des Vereins bis zum 31. Dezember 2022 aufgeschoben werden.

Die von Frau Hohlstein angesprochenen Kosten („umgelegte Verwaltungskosten und Rechtsstreitkosten“) betreffen einerseits Gerichtskosten bei einer möglichen Klage gegen den Bebauungsplan. Andererseits ist zu beachten, dass der Bebauungsplan nach einem Satzungsbeschluss bei Nichteinhaltung der vertraglichen Fristen wieder in einem förmlichen Verfahren aufgehoben werden muss. Dem Verein wurde mitgeteilt, dass der hierbei anfallende Verwaltungsaufwand ebenfalls in Rechnung gestellt werden müsste.

Der Erste Bürgermeister antwortete Frau Hohlstein in einer ebenfalls dieser Vorlage beigefügten E-Mail vom 20. Juni 2022. Am 28. Juni legte der Verein weitere Informationen in einem Anschreiben vor, das dieser Vorlage beigefügt ist.

Der Stadtrat muss nun entscheiden, wie mit dem Bauleitplanverfahren weiter fortgefahren werden soll.

 

Vorab: Über den erstgenannten Beschlussvorschlag muss zuerst abgestimmt werden, da dieser der weitergehende Antrag ist (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 GeschO).

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt, den Antrag des Vereins „Pferdepartner Franken e.V.“ auf Verlängerung der Frist zum Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Pferdehof“ abzulehnen. Das Aufstellungsverfahren für diesen Bebauungsplan wird eingestellt und nicht weiter verfolgt. Das Bauleitplanverfahren ist damit abgeschlossen.

Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vereinbarten Fristen vom Vorhabenträger nicht eingehalten werden können. Es ist daher bereits jetzt absehbar, dass nach Ablauf der vertraglichen Fristen eine förmliche Aufhebung gemäß §12 Abs. 6 BauGB notwendig wird. Eine städtebauliche Erforderlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher nicht mehr gegeben.

Die Stadt Baunach wird den Verein, wie bisher auch, im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Es muss nun schnellstmöglich eine die nachbarlichen Interessen wahrende Lösung für den bestehenden Standort gefunden werden.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0