Zu Besuch war Herr Schönfelder von der „Die Planungsgruppe Strunz“ und stellte dem Stadtrat drei Varianten für das Baugebiet in Priegendorf vor. Die Präsentation wird dem Protokoll beigelegt. Es wurde unter anderem darüber diskutiert, ob eine Photovoltaikpflicht und eine Einschränkung für Steingärten beschlossen werden soll.

 

Die Mitglieder des Stadtrates Baunach haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Am Donnerstag, den 08. September 2022, fand eine Vorbesprechung mit Herrn Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz statt. Dabei wurden eine Planskizze und die textlichen Festsetzungen unter Berücksichtigung der Wünsche des Stadtrates aus der Klausur im Mai besprochen. Herr Schönfelder wird das Konzept in der Stadtratssitzung vorstellen. Ein formeller Verfahrensschritt soll nach Einarbeitung der diskutierten Punkte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Folgende Punkte wurden Herrn Schönfelder zur Einarbeitung mitgeteilt:

 

Doppelhaushälften

In der Stadtratsklausur war der Wunsch aufgekommen, auch Doppelhaushälften zu ermöglichen. In der 1. Änderung werden daher Doppelhaushälften im Plangebiet zugelassen.

 

Zisternenpflicht

Der Wunsch des Stadtrates, eine Zisternenpflicht festzusetzen, wurde Herrn Schönfelder mitgeteilt.

 

Photovoltaik-Pflicht

Die gewünschte Photovoltaik-Pflicht soll ebenfalls in das Konzept eingearbeitet werden. Im Nachgang zur Besprechung wurde nochmals Kontakt mit dem Bayerischen Gemeindetag aufgenommen. Dieser hat die Auffassung des Bauamtes bestätigt, dass eine Photovoltaik-Pflicht zulässig und möglich ist. Die Stadt Pfaffenhofen beispielsweise setzt eine solche Photovoltaik-Pflicht seit einigen Jahren in ihren Bebauungsplänen fest.

 

Einfachere Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude

Anders als in der Vergangenheit sollen möglichst wenig Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude wie Dachneigung, Dachart, Gebäudeverkleidung etc. festgesetzt werden. Vielmehr soll ein Gebäudehöchstmaß, gemessen von der Erdgeschossfußbodenoberkante im Rohzustand bis zum höchsten Punkte des Gebäudes, festgesetzt werden. Im Rahmen dieses Gebäudehöchstmaßes kann Dachform, Dachneigung etc. frei gewählt werden.

 

Hinweise und Empfehlungen

Die Träger öffentlicher Belange (z.B. Denkmalschutz) wünschen sich regelmäßig, sie betreffende Hinweise in den Bebauungsplan als Empfehlungen aufzunehmen. Aus der täglichen Praxis des Bauamtes kann aber mitgeteilt werden, dass diese Hinweise in den meisten Fällen nicht gelesen werden. Gleichzeitig „blähen“ sie den Bebauungsplan aber auf und machen ihn insgesamt unübersichtlich. Oft entstehen auch Diskussionen, ob diese Hinweise nun verbindlich sind oder nicht (da es nur Hinweise sind, haben sie keinen bindenden Charakter). Daher wird von Seiten des Bauamtes darauf hingewirkt, diesen Hinweis auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren bzw. ganz wegzulassen.

 

Stellplätze

Im Hinblick auf die Stellplätze sollte nur auf die Stellplatzsatzung in der jeweils geltenden Fassung verwiesen werden, da diese abschließenden Regelungen über die Zahl und die Art der Stellplätze trifft.

 

Stein- bzw. Schottergärten

Der mehrheitliche Wunsch des Stadtrates war es in der Klausur, ein Verbot bzw. eine Einschränkung von Stein- bzw. Schottergärten in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die Planungsgruppe Strunz hat eine entsprechende Regelung in die Festsetzungen mit aufgenommen.

 

Ein weiterer Diskussionspunkt war die südliche Anbindung an die Kreisstraße. Hier muss entschieden werden, ob diese weiter verfolgt werden soll oder nicht. Sie würde im letzteren Falle aus der Planung herausgenommen.


Beschluss:          13 : 2

 

Der Stadtrat billigt das von der Planungsgruppe Strunz in der Sitzung vorgestellte Konzept zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg Ost“ in Priegendorf. Die vom Bauamt genannten Änderungen sollen eingearbeitet werden. Die Planungsgruppe Strunz wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Vorentwurf der Variante 3 zu erarbeiten.