Mit Schreiben vom 13. September 2022, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-West die Gemeinden gebeten, mögliche Flächen für zusätzliche Windvorranggebiete zu melden. Hintergrund ist, dass der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land beschlossen hat. Demnach muss in Bayern bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden.

Im aktuellen Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm wurde daher festgelegt, dass in jedem Regionalplan zusätzliche Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Im Regionalen Planungsverband Oberfranken-West gibt es insgesamt 33 Vorrang- und ein Vorbehaltsgebiet für Windkraft. Diese Flächen umfassen rund 0,7 % der Regionsfläche. Um die gesetzlichen Ziele einzuhalten, müssen bis Ende 2032 noch ca. 2.590 ha an Vorranggebieten ausgewiesen werden.

Die Gemeinden werden daher gebeten, mögliche Flächen bis zum 31. Dezember 2022 zu melden. Eine Überprüfung und mögliche Ausweisung der gemeldeten Flächen erfolgt durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.

 

Im Bereich der VG Baunach gibt es solche Gebiete nur bei Priegendorf und westlich von Lauter und Deusdorf.

 

Im nachfolgenden Ausschnitt aus dem Bayernatlas sind einerseits bestehende Windvorranggebiete dargestellt (rot gekreuzt), andererseits die Windleistungsdichte in 140 m Höhe als farblicher Rot-Ton. Die Gemeindegrenzen sind in lila dargestellt.

 

 

Wie dem Bild entnommen werden kann, befindet sich im Grenzgebiet von Baunach, Reckendorf und Gerach ein Bereich, der nach den entsprechenden Berechnungen für Windkraft geeignet wäre. Auch Herr Zeller-Bosse von Südwerk teilte in einem Gespräch mit, dass sich der rötliche Bereich für Windkraftanlagen eignen würde.

 

Es muss nun entschieden werden, ob dem Regionalen Planungsverband die im Stadtgebiet Baunach liegenden Flächen zu einer möglichen Neuausweisung gemeldet werden sollen.

 

Zu beachten ist dabei, dass diese Flächen nach einer Neuausweisung nicht sofort mit Windkraftanlagen bebaut werden können. Vielmehr betrifft die Ausweisung von Vorranggebieten nur die gemeindlichen Bebauungspläne.

Gemäß dem Regionalplan Oberfranken-West ist die Ausweisung von Bebauungsplänen für Windkraftanlagen nur in entsprechenden Vorranggebieten möglich.

Eine Errichtung solcher Anlagen außerhalb des Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Außenbereich (vgl. „10-H-Regelung“) ist davon zumindest nach aktueller Rechtslage unberührt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat in seiner Sitzung vom 12. Oktober nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeinde Reckendorf empfiehlt den rot markierten Bereich im Lageplan der Sitzungsvorlage, der sich auf die Gemeinden Reckendorf und Gerach sowie der Stadt Baunach erstreckt, bei der Fortschreibung des Regionalplanes als Windvorranggebiet zu berücksichtigen.“

 

Dieser Vorlage ist darüber hinaus ein Antrag des Arbeitskreises BauNachhaltigkeit vom 12. Oktober 2022 beigefügt. Darin wird angeregt, die Möglichkeiten des Betriebs eines (oder mehrerer) kommunalen Windrades zu prüfen.

 

Erster Bürgermeister Roppelt erklärte, es sei wichtig, dass Baunach die Entscheidung selbst in der Hand behalte, was im Gemeindegebiet errichtet und in welcher Form betrieben wird. Hierzu mache ein Bürgerwindpark zum Wohle aller Sinn. Da viele Behörden involviert sind, kann es ein langer Weg werden, aber mit dem baldigen Beschluss können jetzt die richtigen Weichen gestellt werden.


Beschluss:          14 : 0

 

Die Stadt Baunach empfiehlt den rot markierten Bereich im Lageplan der Sitzungsvorlage, der sich auf die Gemeinden Reckendorf und Gerach sowie der Stadt Baunach erstreckt, bei der Fortschreibung des Regionalplanes als Windvorranggebiet zu berücksichtigen.

 

 

Beschluss:          14 : 0

 

Der Stadtrat Baunach beauftragt die Verwaltung baldmöglichst tätig zu werden, um eine Sicherung der Flächen im Windvorranggebiet Priegendorf im größtmöglichen Umfang für den Bau eines Bürgerwindparks vorzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Rechts- und Gesellschaftsformen für den Betrieb eines Bürgerwindparks üblich und möglich sind.

 

Die Bürger sollen baldmöglich informiert und in die Gestaltung mit eingebunden werden.