Sitzung: 08.11.2022 Stadtrat Baunach
Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung vom 12. Januar 2021 beschlossen, dem Vorhaben in der Verlängerung des Lauterer Weges positiv gegenüberzustehen. Der Vorhabenträger hat nun das Planungsbüro Stubenrauch auch Königsberg beauftragt, die Unterlagen zu erstellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, das Verfahren noch im Jahr 2022 förmlich durch einen Aufstellungsbeschluss zu starten. Weitergehende Unterlagen liegen noch nicht vor und werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Vorliegend soll zur Fristwahrung daher nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Der Geltungsbereich soll wie folgt festgesetzt werden:
Die Kosten für das Verfahren trägt bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen der Vorhabenträger, der Stadt Baunach entstehen keine Kosten.
Beschluss: 13
: 1
Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Lauterer Weg“. Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Dorgendorf.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilflächen der
Grundstücke mit den Fl.Nrn. 357 und 409 der Gemarkung Dorgendorf und wird wie
folgt begrenzt:
- im Nordwesten: Durch das
Grundstück mit der Fl.Nr. 358 der Gemarkung Dorgendorf
(landwirtschaftliche Fläche),
- im Nordosten: Durch
eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 357 der Gemarkung
Dorgendorf (Flurweg),
- im Südwesten: Durch
eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 357 der Gemarkung
Dorgendorf (Grünland) sowie
- im Südosten: Durch eine
Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 409 der Gemarkung Dorgendorf
(Grünfläche).
Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige
Besitzeinweisung) umfasst der räumliche Geltungsbereich eine Teilfläche des
Grundstücks mit der Fl.Nr. 711 der Gemarkung Dorgendorf und wird wie folgt
begrenzt:
- im Nordwesten: Durch
das Grundstück mit der Fl.Nr. 710 der Gemarkung Dorgendorf
(landwirtschaftliche Fläche),
- im Nordosten: Durch die
Grundstücke mit den Fl.Nrn. 712 (Grünfläche) sowie 713 (Flurweg) der
Gemarkung Dorgendorf,
- im Südwesten: Durch
eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 711 der Gemarkung
Dorgendorf (Grünland) sowie
- im Südosten: Durch das
Grundstück mit der Fl.Nr. 699 der Gemarkung Dorgendorf (Flurweg mit
Grünfläche).
Die Geltungsbereichsfläche ist als „Allgemeines
Wohngebiet“ zu entwickeln.
Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gem. § 13 b
BauGB (Einbeziehungen von Außenbereichsflächen) in Verbindung § 13 a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren. Von
der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-,
Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten
zu können, ist kein Gebrauch zu machen.