Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung vom 12. Januar 2021 beschlossen, dem Vorhaben in der Verlängerung des Lauterer Weges positiv gegenüberzustehen. Der Vorhabenträger hat nun das Planungsbüro Stubenrauch auch Königsberg beauftragt, die Unterlagen zu erstellen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, das Verfahren noch im Jahr 2022 förmlich durch einen Aufstellungsbeschluss zu starten. Weitergehende Unterlagen liegen noch nicht vor und werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Vorliegend soll zur Fristwahrung daher nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Der Geltungsbereich soll wie folgt festgesetzt werden:

 

 

Die Kosten für das Verfahren trägt bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen der Vorhabenträger, der Stadt Baunach entstehen keine Kosten.

 


Beschluss:          13 : 1

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Lauterer Weg“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Dorgendorf.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 357 und 409 der Gemarkung Dorgendorf und wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Nordwesten: Durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 358 der Gemarkung Dorgendorf (landwirtschaftliche Fläche),
  • im Nordosten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 357 der Gemarkung Dorgendorf (Flurweg),
  • im Südwesten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 357 der Gemarkung Dorgendorf (Grünland) sowie
  • im Südosten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 409 der Gemarkung Dorgendorf (Grünfläche).

 

Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige Besitzeinweisung) umfasst der räumliche Geltungsbereich eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 711 der Gemarkung Dorgendorf und wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Nordwesten: Durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 710 der Gemarkung Dorgendorf (landwirtschaftliche Fläche),
  • im Nordosten: Durch die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 712 (Grünfläche) sowie 713 (Flurweg) der Gemarkung Dorgendorf,
  • im Südwesten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 711 der Gemarkung Dorgendorf (Grünland) sowie
  • im Südosten: Durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 699 der Gemarkung Dorgendorf (Flurweg mit Grünfläche).

 

Die Geltungsbereichsfläche ist als „Allgemeines Wohngebiet“ zu entwickeln.

Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehungen von Außenbereichsflächen) in Verbindung § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren. Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten zu können, ist kein Gebrauch zu machen.