Erster Bürgermeister Roppelt war zu diesem Tagesordnungspunkt als Leiter der Verwaltung persönlich beteiligt und nahm nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Er übergab deswegen zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Stadtratsmitglied Harald Roppelt.

 

Stadtratsmitglied Harald Roppelt berichtete, dass eine örtliche Prüfung am 21.11.22 und 29.11.22 stattgefunden hat. Dabei wurden stichpunktartig Posten im Vermögenshaushalt und im Verwaltungshaushalt geprüft, unter anderem Außenstände und Kassenstände, Abwasser, Planvergleich, Schulden, Bestattung, Bücherei, Bücherzelle, Wohnmobilstellplatz, Förderprogramm Baunach-Allianz, Sitzungsgelder, Klärschlamm, sonstige Ausgaben der Hauptverwaltung u.a.

Die Prüfungen ergaben keine Beanstandungen. Aufgefallen sei, dass die Kosten für den Bau des Geh- und Radwegs über 200.000,- Euro teurer waren, als geplant war.

In der Diskussion ergab sich, dass an der Stelle des neuen Radwegs die alte Staatsstraße verlief. Der alte Fahrbahnbelag musste deshalb teuer entsorgt werden. Es laufen aktuell Gespräche, dass der Freistaat Bayern diese Mehrkosten übernimmt.

 


Beschluss:          15 : 0                      (ohne Ersten Bürgermeister Roppelt wegen pers. Beteiligung)

 

Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2021 aufgrund der örtlichen Prüfung mit folgenden Ergebnissen festzustellen:

 

Die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2021 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.252.766,24 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.247.183,36 €

ab. Als Jahresabschlussbuchung konnte der Allgemeinen Rücklage ein Betrag von

1.325.885,76 €

zugeführt werden. Dieser Betrag steht im Haushaltsjahr 2022 wieder zur Verfügung. Der Sonderrücklage Bestattungswesen wurde ein Betrag in Höhe von 2.414,88, der Sonderrücklage Wasserversorgung ein Betrag von 69.370,15 €, der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung ein Betrag von 6.208,41 und der Sonderrücklage Genossenschaftsanteil VR Bank ein Betrag von 3,55  zugeführt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

 

Beschluss:          15 : 0

(ohne Ersten Bürgermeister Roppelt wegen persönlicher Beteiligung als Leiter der Verwaltung)

 

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.