Die Mitglieder des Stadtrats haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt erhalten:

 

„Wie im vergangenen Jahr sollen auch in 2023 wieder zwei Märkte ohne Volksfestcharakter mit verkaufsoffenem Sonntag angeboten werden. Folgende Termine sind angedacht und mit den Gewerbetreibenden abgestimmt:

 

Frühlingsmarkt: Sonntag, 30. April 2023 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Stadtfest: Sonntag, 02. Juli 2023 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Die Marktfestsetzung richtet sich nach § 69 Gewerbeordnung (GewO). Voraussetzung für die Festsetzung eines Jahrmarktes im Sinne von § 68 Abs. 2 GewO ist, dass eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern vertreten ist. Dies ist in der Regel bei mindestens 12 gewerblichen Marktteilnehmern der Fall.

Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn diese Tage von den Landesregierungen oder den Gemeinden durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Sonntage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden.

Die Stadt Baunach müsste daher nach § 14 Abs. 1 LadSchlG eine Verordnung über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Märkten erlassen. Das Verordnungsgebiet erstreckt auf den Marktbereich im Sinne von § 2 der Marktsatzung.“

 

 


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat beschließt, im Jahr 2023 neben dem Weihnachtsmarkt zwei Märkte ohne Volksfestcharakter mit verkaufsoffenem Sonntag abzuhalten. Der Frühlingsmarkt soll am Sonntag, den 30. April 2023 stattfinden. Das Stadtfest soll am Sonntag, den 02. Juli 2023 stattfinden. Verkaufsoffen sind jeweils die Zeiten von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Verordnung gemäß § 14 LadSchlG vorzubereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Beteiligungsverfahren sind durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Marktfestsetzungen vorzubereiten.