Die Mitglieder des Stadtrats haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt erhalten, sowie den Entwurf der Satzung.

 

Im Rahmen einer Vorbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden sowie den Bürgermeistern wurde beigefügter Entwurf einer SportlerInnensatzung erarbeitet. Es soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, verdiente Sportlerinnen und Sportler sowie Sportförderinnen und Sportförderer zu ehren. Die Voraussetzungen für eine Ehrung ergeben sich aus der Satzung.

 

Während der Sitzung kam der Vorschlag, in § 2 einen Satz 2 einzufügen, dass auch Ehrungen posthum möglich sind.

 

In § 5 Abs. 2 sollen Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Funktionäre aufgenommen werden.

 

Die Kurzform „SportlerInnensatzung“ soll gelöscht werden, da dies keine flüssige Schreibweise ist und das Innenministerium die Genderschreibweise nicht empfiehlt.


Beschluss:          16 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Auszeichnung verdienter Sportlerinnen und Sportler sowie Sportförderinnen und Sportförderer. Der Begriff „SportlerInnensatzung“ soll gestrichen werden. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.