Die aktuell gültige Satzung der Stadt Baunach zum Aufwendungs- und Kostenersatz der gemeindlichen Feuerwehren stammt aus dem Jahr 2010. Da die aktuellen Fahrzeuge in der bestehenden Satzung teilweise nicht mehr abgebildet werden, war eine Überarbeitung nötig. Da auch inhaltliche Regelungen auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen, wird ein Neuerlass (und keine Änderung) empfohlen.

Die neue Satzung besteht zum Großteil aus dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. In § 1 wurden die jeweiligen Einsätze, für die Aufwendungsersatz verlangt werden kann, aufgenommen. Im Muster heißt es hier nur „Einsätze“. Somit wird klar, für welche Einsätze genau Aufwendungsersatz verlangt werden kann.

Darüber hinaus wurde § 4 separat aufgenommen. Demnach kann der Stadtrat Ansprüche ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Diese Regelung ist im Muster ebenfalls nicht enthalten.

Der Entwurf der neuen Satzung sowie die bestehende Satzung (zum Vergleich) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Strecken- und Stundenkosten der Fahrzeuge wurden auf Grundlage der Jahre 2020, 2021 und 2022 neu kalkuliert.

Neben den Anschaffungskosten (linear abgeschrieben über einen entsprechenden Zeitraum) werden hierfür die tatsächlich aufgewendeten Kosten (Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Ausstattung, Beladung, Verbrauchsmaterial) herangezogen und in Verhältnis zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern bzw. den geleisteten Einsatzstunden gestellt. Dies ergibt dann die jeweiligen Kosten pro gefahrenem Kilometer bzw. pro geleisteter Einsatzstunde.

 

Die Kalkulation hat folgende Kostensätze ergeben:

 

Streckenkosten:

 

1. ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

6,43 €

2. ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10/6

9,23 €

3. einen Mannschaftstransportwagen MTW

2,35 €

4. einen Kommandowagen KdoW

4,13 €

5. ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

6,19 €

6. ein Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik TSF-L

5,33 €

 

 

Ausrückestundenkosten:

 

1. ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

415,82 €

2. ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10/6

587,51 €

3. einen Mannschaftstransportwagen MTW

285,99 €

4. einen Kommandowagen KdoW

225,84 €

5. ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

118,94 €

6. ein Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik TSF-L

247,39 €

7. einen Verkehrssicherungsanhänger VSA

10,40 €

8. einen Tragkraftspritzenanhänger TSA

455,47 €

 

Insbesondere die Ausrückestundenkosten stechen hier teilweise deutlich heraus. Die kalkulierten Sätze sind im Vergleich zu anderen Satzungen extrem hoch. Löschgruppenfahrzeuge werden beispielsweise bei vergleichbaren Gemeinden zwischen 90,00 € und 140,00 € abgerechnet, Mannschaftstransportwagen mit 25,00 € bis 35,00 €.

Grund für die vergleichsweise hohen Stundensätze ist, dass die Stadt Baunach einerseits regelmäßig in die Fahrzeuge und deren Beladung investiert, andererseits im Betrachtungszeitraum glücklicherweise wenig Einsätze und damit Einsatzstunden anfielen. Somit stehen die Kosten einer geringen Stundenzahl gegenüber, was den Stundensatz stark erhöht.

 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag kann mitgeteilt werden, dass diese Problematik bei vielen Gemeinden in Bayern auftritt. Die vom Gemeindetag empfohlene Herangehensweise lautet, die Sätze in diesen Fällen durch Stadtratsbeschluss herabzusetzen. Dies wird auch in vielen Gemeinden in Bayern entsprechend gehandhabt. Es ist zwar denkbar, dass die überörtliche Rechnungsprüfung diese Vorgehensweise moniert, da die Stadt damit auf Einnahmen verzichtet. Andererseits sind die kalkulierten Kosten so hoch, dass sie aus Sicht der Verwaltung der Bevölkerung nicht vermittelbar wären. Gerade wenn man die Kosten mit anderen, evtl. sogar baulichen Fahrzeugen vergleicht, sollte doch in etwa ein ähnlicher Stundensatz verrechnet werden.

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die im Entwurf der Satzung aufgeführten Stundensätze für die Fahrzeuge anzusetzen. Mit diesen Werten liegt die Stadt Baunach im oberen Bereich der Vergleichswerte und berücksichtigt damit das hohe Investitionsvolumen in ihre städtischen Feuerwehren, befindet sich aber dennoch in einem moderaten Rahmen. Die Feuerwehr unterscheidet sich auch insofern von den kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt (Friedhof, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung), bei denen die Gebühren kostendeckend sein müssen. Der Erlass einer Feuerwehrkostensatzung sowie die Höhe der Kostensätze stehen im Ermessen des Stadtrates, die Kostensätze müssen nicht zwingend kostendeckend sein.

Die Vorgehensweise sowie die neue Satzung wurde mit den Kommandanten der städtischen Feuerwehren abgestimmt.

 

Der Gemeindetag rät davon ab, Arbeitsstundenkosten für Geräte in die Satzung zu schreiben (wie dies in der bisherigen Satzung der Fall ist). Die Arbeitsstundenkosten können aufgrund fehlender Erfassung nicht rechtssicher kalkuliert werden. Es handelt sich dabei nur um Geräte, die nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung der Fahrzeuge gehören, sondern sich z.B. auf Ersatz im Gerätehaus befinden. Aus diesem Grund wurden diese Arbeitsstundenkosten nicht in die neue Satzung mit aufgenommen.

 

 

Während der Sitzung kam der Vorschlag, in § 4 der Satzung das Wort „unbillig“ zu streichen, weil sowieso der Einzelfall geprüft werden müsse.


Beschluss:          15 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Baunach (Feuerwehrkostensatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt. Der Stadtrat beschließt eine Reduzierung der Stundensätze für die Fahrzeuge auf das von der Verwaltung vorgeschlagene Maß.