Der Stadtrat hatte im September 2022 das Konzept zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg Ost“ beschlossen. Die Planungsgruppe Strunz hat nun beigefügten Vorentwurf erstellt, mit dem das Bauleitplanverfahren gestartet werden soll. Die textlichen Festsetzungen werden noch zur Sitzung nachgereicht und dort vorgestellt.

Auf den Sachvortrag in der Sitzung wird verwiesen.

 

Die Vorschläge aus der Klausurtagung des Stadtrates wurden berücksichtigt. Demnach soll aufgenommen werden, dass die Grundstückseigentümer Zisternen einbauen, erneuerbare Energien nutzen und auf Schottergärten verzichten.

 

Im Stadtrat wurden während der Sitzung folgende Punkte diskutiert:

 

-          Pro und Contra eines Verbots für Schottergärten

-          Maß der baulichen Nutzung 2 oder 3 Vollgeschosse, da Hanglage vorhanden ist

-          Anzahl der Wohneinheiten und Häuserart (EFH / DHH) festlegen oder weglassen

-          Nicht störendes Gewerbe ist ausnahmsweise auf Antrag möglich

 

Die Planstraße 3 (im nördlichen Planungsbereich) soll weiter nach Süden verschoben werden, da dort ein Höhenunterschied von ca. 6-7 Metern ist und das dort liegende, südlichste Grundstück sonst bei Kellerbebauung einen zu großen Höhenunterschied hätte. Dies soll den Planern mitgeteilt werden.

 

 


Beschluss:          12 : 3

 

Die textlichen Festsetzungen zu den Steingärten sollen wie im Entwurf vorgeschlagen bestehen bleiben.

 

 

Beschluss: 15 : 0

 

In den textlichen Festsetzungen soll unter Punkt A. 2. „Maß der baulichen Nutzung“ die Vorgabe von maximal 2 Wohneinheiten gestrichen werden.

 

 

 

Beschluss:          15 : 0

 

Die Vorgabe von maximal 2 Vollgeschossen soll auf 3 Vollgeschosse geändert werden.

 

 

 

 

Aufstellungsbeschluss:  15 : 0

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg Ost“ in Priegendorf. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den gesamten, bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geracher Weg Ost“ zuzüglich eines Fußweges auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 505 (nach Flurbereinigung) der Gemarkung Priegendorf.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntzumachen.

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 15 : 0

 

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf vom 07.03.2023 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg Ost“ und beschließt, damit die Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.