Sitzung: 14.03.2023 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.
Das Thema
Energiekosten der Stadt Baunach hat seit Beginn des Angriffskrieges Russlands
auf die Ukraine immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nun gibt es die Möglichkeit die
bestehende Flutlichtanlage der Sportanlage der Stadt Baunach von
Halogen-Metalldampflampen auf LED-Lampen mit Förderzuschüssen bis max. 75 % umzurüsten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz hat die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im
kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) vom 22.11.2021 mit Änderung vom 18.10.2022
erlassen.
Die
Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen,
Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen
Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen
und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der
Treibhausgasneutralität zu realisieren.
Gefördert
wird hier unteranderem:
Beleuchtung
für Nutzungsflächen von Außen- und Sportanlagen:
Die
Förderquote für die Umstellung der Flutlichtanlage beträgt 25 % (Bundesförderung)
Das
Bayerische Staatsministeriums für Umwelt
und Verbraucherschutz hat die Richtlinien zum
Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm
(Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023) vom 2. Dezember 2022, Az.
K26e-U8729-2022/108-25 bekannt gemacht.
Die bayerische Richtlinie „KommKlimaFöR
2023“ ist sehr nah an der Bundesförderung „Kommunalrichtlinie
(KRL)“ angelegt. Enthält sogar weniger strenge Fördervoraussetzungen.
Die
Förderquote für die Umstellung der Flutlichtanlage beträgt bis zu 50 % (Landesförderung)
Die
Stadt Baunach fällt mit einer möglichen LED-Umrüstung der Flutlichtanlage an
der Schulsportanlage (Fl.Nr. 2247 Gemarkung Baunach) in beide
Förderrichtlinien.
Für
die Umrüstung könnte eine Bundesförderung und eine Landesförderung abgerufen
werden.
Beim
Bund wurde bereits ein Förderantrag durch die Verwaltung gestellt. Ein
Förderantrag an die Regierung von Oberfranken als Antragsempfänger für die
Landesförderung wird bereits vorbereitet.
Berechnete Ergebnisse durch den Fachplaner B. Greve
(Fa. Likom)
Jährliche Stromeinsparung alle Leuchtsysteme |
10.995 kWh/a |
Durchschnittliche Stromeinsparung |
61,70 % |
CO²-Einsparung nach 20 Jahren |
96 Tonnen |
Amortisationsdauer |
15,96 Jahre |
Energieeinsparung durch Regelung/Steuerung |
2.625 kWh/a |
Aktuelle
mögliche Finanzierungsübersicht (75 % Förderung):
Gesamtausgaben lt. Fachplaner |
44.584,00 € |
Beantragte Bundesmittel (25 %) |
11.146,00 € |
Geplante Beantragung Landesmittel (50 %) |
22.292,00 € |
Eigenanteil Stadt Baunach (25 %) |
11.146,00 € |
Die Stadt Baunach ist alleiniger Eigentümer der
Sportanlage. Außerhalb der schulischen Nutzung der Anlage ist der 1. FC 1911
Baunach e.V. Hauptnutzer der Sportanlage. Diese wird auch durch die LG
Veitenstein für das Lauftraining genutzt. Die Beleuchtungskosten der Anlage
werden alleine vom 1. FC Baunach getragen. Die LG Veitenstein hat sich für die
in 2022 durch das Lauftraining entstandenen Kosten beteiligt. Die neuen
Stromverträge der Stadt Baunach, betreffen auch den 1. FC Baunach, demnach
steigt auch der Anteil an den Stromkosten der LG Veitenstein um das Dreifache
pro Jahr.
Durch die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED
werden alle Nutzer der Sportanlage entlastet.
Der 1. FC 1911 Baunach würde sich entsprechend am
Projekt beteiligen.
Die Umrüstung der Flutlichtanlage soll unter der
Bedingung erfolgen, dass zwischen dem 1. FC 1911 Baunach e.V. und der LG
Veitenstein keine Stromkosten mehr für die Laufbahnnutzung verrechnet werden
und sich die LG Veitenstein verpflichtet, die Anlage energieschonend zu nutzen.
Stromkosten, die einen gewöhnlichen Verbrauch des Lauftrainings übersteigen,
können weiterhin abgerechnet werden.
Die Sportvereine sollen eine entsprechende
Vereinbarung abschließen.
Die Tatsächliche Förderquote der Landesmittel wird
durch die Regierung von Oberfranken festgelegt, diese stimmt sich mit der
Stelle der Bundesförderung unter Berücksichtigung der Treibhausgaseinsparung
und der generierten Drittmittel ab.
Zur Antragstellung wird ein Gremienbeschluss
benötigt, der die Umsetzung der Maßnahme bewilligt. Erst danach können die
Bewilligungsbescheide der Förderprogramme eingehen.
Aus der Sitzung:
Stadtrat Roppelt fragt wie lang mit der Haltbarkeit der LED-Lampen gerechnet werden kann. Stadtrat Dumsky gibt an, dass mit einer Haltbarkeit von 18 – 20 Jahren gerechnet wird. Stadtrat Strohmer ergänzt, dass man sich zudem die jährlichen Wartungskosten in Höhe von ca. 2.000 € spare.
Beschluss: 7
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss Baunach stimmt
der Umrüstung der bestehenden
Flutlichtanlage von Halogen-Metalldampflampen auf LED-Lampen zu.
Die
Antragsverfahren der Förderungen nach der „Kommunalrichtlinie“
(KRL) (Bund) und „KommKlimaFöR 2023“ (Land) sollen abgeschlossen
werden um die Förderquote der Maßnahme festzustellen.