Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Das Thema Energiekosten der Stadt Baunach hat seit Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nun gibt es die Möglichkeit die bestehende Flutlichtanlage der Sportanlage der Stadt Baunach von Halogen-Metalldampflampen auf LED-Lampen mit Förderzuschüssen bis max. 75 % umzurüsten.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom 22.11.2021 mit Änderung vom 18.10.2022 erlassen.

Die Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren.

 

Gefördert wird hier unteranderem:

Beleuchtung für Nutzungsflächen von Außen- und Sportanlagen:

 

Die Förderquote für die Umstellung der Flutlichtanlage beträgt 25 % (Bundesförderung)

 

Das Bayerische Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Richtlinien zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023) vom 2. Dezember 2022, Az. K26e-U8729-2022/108-25 bekannt gemacht.

 

Die bayerische Richtlinie „KommKlimaFöR 2023“ ist sehr nah an der Bundesförderung „Kommunalrichtlinie (KRL)“ angelegt. Enthält sogar weniger strenge Fördervoraussetzungen.

 

Die Förderquote für die Umstellung der Flutlichtanlage beträgt bis zu 50 % (Landesförderung)

 

Die Stadt Baunach fällt mit einer möglichen LED-Umrüstung der Flutlichtanlage an der Schulsportanlage (Fl.Nr. 2247 Gemarkung Baunach) in beide Förderrichtlinien.

Für die Umrüstung könnte eine Bundesförderung und eine Landesförderung abgerufen werden.

 

Beim Bund wurde bereits ein Förderantrag durch die Verwaltung gestellt. Ein Förderantrag an die Regierung von Oberfranken als Antragsempfänger für die Landesförderung wird bereits vorbereitet.

 

Berechnete Ergebnisse durch den Fachplaner B. Greve (Fa. Likom)

 

Jährliche Stromeinsparung alle Leuchtsysteme

10.995 kWh/a

Durchschnittliche Stromeinsparung

61,70 %

CO²-Einsparung nach 20 Jahren

96 Tonnen

Amortisationsdauer

15,96 Jahre

Energieeinsparung durch Regelung/Steuerung

2.625 kWh/a

 

Aktuelle mögliche Finanzierungsübersicht (75 % Förderung):

 

Gesamtausgaben lt. Fachplaner

44.584,00 €

Beantragte Bundesmittel (25 %)

11.146,00 €

Geplante Beantragung Landesmittel (50 %)

22.292,00 €

Eigenanteil Stadt Baunach (25 %)

11.146,00 €

 

Die Stadt Baunach ist alleiniger Eigentümer der Sportanlage. Außerhalb der schulischen Nutzung der Anlage ist der 1. FC 1911 Baunach e.V. Hauptnutzer der Sportanlage. Diese wird auch durch die LG Veitenstein für das Lauftraining genutzt. Die Beleuchtungskosten der Anlage werden alleine vom 1. FC Baunach getragen. Die LG Veitenstein hat sich für die in 2022 durch das Lauftraining entstandenen Kosten beteiligt. Die neuen Stromverträge der Stadt Baunach, betreffen auch den 1. FC Baunach, demnach steigt auch der Anteil an den Stromkosten der LG Veitenstein um das Dreifache pro Jahr.

 

Durch die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED werden alle Nutzer der Sportanlage entlastet.

Der 1. FC 1911 Baunach würde sich entsprechend am Projekt beteiligen.

 

Die Umrüstung der Flutlichtanlage soll unter der Bedingung erfolgen, dass zwischen dem 1. FC 1911 Baunach e.V. und der LG Veitenstein keine Stromkosten mehr für die Laufbahnnutzung verrechnet werden und sich die LG Veitenstein verpflichtet, die Anlage energieschonend zu nutzen. Stromkosten, die einen gewöhnlichen Verbrauch des Lauftrainings übersteigen, können weiterhin abgerechnet werden.

Die Sportvereine sollen eine entsprechende Vereinbarung abschließen.

 

Die Tatsächliche Förderquote der Landesmittel wird durch die Regierung von Oberfranken festgelegt, diese stimmt sich mit der Stelle der Bundesförderung unter Berücksichtigung der Treibhausgaseinsparung und der generierten Drittmittel ab.

Zur Antragstellung wird ein Gremienbeschluss benötigt, der die Umsetzung der Maßnahme bewilligt. Erst danach können die Bewilligungsbescheide der Förderprogramme eingehen.

 

Aus der Sitzung:

Stadtrat Roppelt fragt wie lang mit der Haltbarkeit der LED-Lampen gerechnet werden kann. Stadtrat Dumsky gibt an, dass mit einer Haltbarkeit von 18 – 20 Jahren gerechnet wird. Stadtrat Strohmer ergänzt, dass man sich zudem die jährlichen Wartungskosten in Höhe von ca. 2.000 € spare.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss Baunach stimmt der Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage von Halogen-Metalldampflampen auf LED-Lampen zu.

Die Antragsverfahren der Förderungen nach der „Kommunalrichtlinie“ (KRL) (Bund) und „KommKlimaFöR 2023“ (Land) sollen abgeschlossen werden um die Förderquote der Maßnahme festzustellen.