Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit Sitzungsladung.

 

Es wird der Neubau eines Schleuderbetonmast H=40m mit 6m-Aufsatzumast (Gesamthöhe 46m) inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlage beabsichtigt. Das Ganze wird auf der Fl.Nr. 909 (nach Flurbereinigung) der Gemarkung Priegendorf geplant.

 

Die betroffene Fläche ist, aus Sicht der Verwaltung, dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Dies ergibt sich daraus, dass das Grundstück in keinem Bebauungsplan i.S.d. §30 BauGB liegt und auch aufgrund seiner Lage nicht nach §34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Die Erschließung ist gesichert, ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Zudem stehen dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegen.

Die endgültige Entscheidung diesbezüglich obliegt jedoch dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Das Landratsamt Bamberg wird gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob öffentliche Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.

 

Aus der Sitzung:

Das Gremium hat Bedenken, dass nach den Arbeiten der Flurweg in einem schlechten Zustand hinterlassen wird. Daher wird gefordert, dass nach Abschluss der Arbeiten der Flurweg (neue Fl.Nr. 910 u. 487, Gmkg. Priegendorf) wieder so hergestellt wird, wie er vor Beginn der Arbeiten aufgefunden wurde. Vorab soll durch die Techniker der VG Baunach eine Begehung gemacht werden, dies soll mit Bildern protokoliert werden.