Sitzung: 09.05.2023 Bau- und Umweltausschuss Baunach
Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Basteistraße“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.
Beschluss: 7
: 0
Die Containerschule wird während der Generalsanierung der
Schule vorübergehend auf dem Pausenhof benötigt. Sollten hier Befreiungen oder
Abweichungen notwendig sein, werden diese erteilt.