Auf Nachfrage, in der Sitzung vom 25.04.2023, wurde der Sachverhalt seitens der Verwaltung überprüft. Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Moritz aus der Verwaltung. Das Wohngebäude wurde mit Bescheid vom 30.04.1996 vom LRA genehmigt, hierbei handelte es sich um eine Wohnung im EG und KG. Der Dachboden wurde für einen späteren Ausbau vorgesehen. Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.