Die Mitglieder des Stadtrats haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:

 

„Der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Baunach Herr Fabian Nasarenko ist zum 11.05.2023 zurückgetreten.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG muss ein neuer Kommandant innerhalb von 3 Monaten gewählt werden. Die Neuwahlen wurden auf den 21.06.2023 festgelegt.

Zum Termin der Neuwahlen wird auch der stellvertretende Kommandant, Herr Elmar Gruß zurücktreten, um zu gewährleisten, dass die Amtszeiten der Kommandanten im gleichen Rhythmus bleiben.

 

Die Feuerwehr Baunach äußerte den Wunsch, zukünftig zwei stellvertretende Kommandanten festzulegen.

 

Laut Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayFwG hat der Kommandant einen oder nach Festlegung der Gemeinden im Ausnahmefall zwei Stellvertreter.

Ausnahmen sind zum Beispiel die zunehmenden Aufgaben (Beschaffung, Technik, Organisation) bzw. Aufgaben, für die der Kommandant und der stellv. Kommandant nicht mehr ausreichen.

 

Die Entscheidung über einen weiteren stellv. Kommandanten bedarf der Zustimmung bzw. des Beschlusses des Stadtrates (vor der Wahl), da dies keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung ist (vgl. Art. 37 GO).

 

Zudem ist die Nr. 8.4 der VollzBekBayFWG zutreffend. Hat der Kommandant gemäß Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayFwG zwei Stellvertreter, ist die Stellvertretung insbesondere bei der Einsatzleitung zweifelsfrei, zum Beispiel durch Festlegung einer Rangfolge oder bestimmter Zuständigkeitsbereiche, zu regeln und bekannt zu geben. Des Weiteren ist die Satzung der Feuerwehr anzupassen.

 


Beschluss:          14 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach stimmt der Wahl von zwei stellvertretenden Kommandanten zu.