Die Stadtratsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Am Mittwoch, den 21.06.2023 fand im Feuerwehrhaus Baunach die Neuwahl des Kommandanten und der zwei stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Baunach statt. Es waren 32 wahlberechtigte Mitglieder der FF Baunach anwesend.

 

Für die Wahl des Ersten Kommandanten wurden 32 gültige Stimmen abgegeben. Gewählt wurde Herr Matthias Roppelt mit 19 : 13 Stimmen. Herr Matthias Roppelt hat das Amt des Kommandanten durch Unterschrift auf der Niederschrift angenommen.

 

Für die Wahl des stellvertretenden Kommandanten wurden 32 gültige Stimmen abgegeben. Gewählt wurde Herr Christoph Kurz mit 19 : 13 Stimmen. Herr Christoph Kurz hat das Amt des stellvertretenden Kommandanten durch Unterschrift auf der Niederschrift angenommen.

 

Für die Wahl eines weiteren stellvertretenden Kommandanten wurden 32 gültige Stimmen abgegeben. Gewählt wurde Herr Marcus Mohr mit 24 : 8 Stimmen. Herr Marcus Mohr hat das Amt des stellvertretenden Kommandanten durch Unterschrift auf der Niederschrift angenommen.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Stadt Baunach im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn fachliche, gesundheitliche oder sonstige wichtige Gründe dagegensprechen. Sämtliche Unterlagen wurden dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme und Einholung der Stellungnahme des KBR per E-Mail weitergeleitet.

 

Unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreisbrandrates, werden folgende Personen bestätigt.

 

Herr Matthias Roppelt hat den nach § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG für das Kommandantenamt vorgeschriebenen Lehrgang „Gruppenführer mit Erfolg besucht.

Den vorgeschriebenen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ muss er noch mit Erfolg besuchen.

 

Herr Christoph Kurz hat den nach § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG für das Amt des stellvertretenden Kommandanten vorgeschriebenen Lehrgang „Gruppenführer“ bereits im Jahr 2012 besucht. Der erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ muss noch besucht werden.

 

Herr Marcus Mohr hat die nach § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG für das Amt des stellvertretenden Kommandanten vorgeschriebenen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.

 

Das Bestätigungsschreiben wird unter der auflösenden Bedingung bzw. unter Widerrufsvorbehalt erteilt, dass die noch fehlenden Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres mit Erfolg besucht werden. 

 

Der Zeitpunkt der Zustellung des Bestätigungsschreibens ist gleichzeitig der Beginn der neuen Amtszeit.

 


Beschluss:          16 : 0

 

Die Wahl des Herrn Matthias Roppelt zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Baunach am 21.06.2023 wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Stadt Baunach bestätigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben an Herrn Matthias Roppelt zu erstellen und auszuhändigen.

 

Beschluss:          16 : 0

 

Die Wahl des Herrn Christoph Kurz zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Baunach am 21.06.2023 wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Stadt Baunach bestätigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben an Herrn Christoph Kurz zu erstellen und auszuhändigen.

 

Beschluss:          16 : 0

 

Die Wahl des Herrn Marcus Mohr zum weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Baunach am 21.06.2023 wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Stadt Baunach bestätigt. Die Verwaltung wird beauftragt das Bestätigungsschreiben an Herrn Marcus Mohr zu erstellen und auszuhändigen.