Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 170/19 der Gemarkung Dorgendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sommerleite III“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Grundsätzlich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, werden folgende Befreiungen benötigt:

 

Baugrenze

Das Nebengebäude soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Im Geltungsbereich des BPlanes wurden bereits Befreiungen für die Baugrenze erteilt.

 

Dachneigung

Der BPlan regelt, dass die Dachneigung bei einem Satteldach zwischen 30° - 48° liegen muss. Das geplante Gartenhaus hat eine Dachneigung von ca. 16°. Eine solche Befreiung wurde für ein Nebengebäude noch nicht erteilt.

 

Somit liegt die Erteilung der Befreiungen im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Baunach.

 

Der direkt beteiligte Nachbar mit der Fl.Nr. 170/18 der Gemarkung Dorgendorf hat dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass der Nachbar mit der Fl.Nr. 170/20 nicht beteiligt wurde. Das geplante Vorhaben hat keinerlei negative Auswirkungen auf das Grundstück, demnach stehen aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.