Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 60/2 der Gemarkung Dorgendorf. Durch die geplanten Stellplätze wird die Zufahrtsbreite gem. Stellplatzsatzung überschritten.

 

 

Die Stellplatzsatzung der Stadt Baunach regelt unter §3 Abs. 2 eine maximale Zufahrtsbreit von 6 Metern. Es wird beabsichtigt zwei weitere Stellplätze zu realisieren. Die bestehende Zufahrt hat eine Breite von ca. 4 m. Dem Antrag ist zu entnehmen, dass die weitere Zufahrt 6 m beantragen soll, in Summe also 10 Meter.

 

Begründet wird die Abweichung der Zufahrtsbreite wie folgt

 

Stellplatzmangel

Dem Luftbild ist eine Doppelgarage sowie mind. 2 weitere Stellplätze zu entnehmen, im Hof wäre für mindestens zwei weitere Auto eine Möglichkeit zum Abstellen.

 

keine Stellmöglichkeit auf den öffentlichen Straßen „Talstraße“ und „Kirchweg“

Die öffentliche Straße „Talstraße“ hat eine Breite von 6 m, der „Kirchweg“ hat eine Breit von ca. 4,50 m. Auf öffentlichen Straßen darf geparkt werden solange eine Restbreite von 3,05 m gegeben ist. Demnach macht es ein parken nur in der Talstraße möglich, hier handelt es sich um die Ortsdurchfahrt. Im Kirchweg ist ein Parken auf Grund der schmalen Straße nicht möglich, da die Restbreite nicht gegeben ist.

 

Problematik mit Hochwasser

Durch in der Vergangenheit liegende Hochwasser war der gesamte Hof überflutet, siehe Bilder. Die „neuen“ Stellplätze würden wohl ca. 1,5 m höher liegen.

 

Unter diesen Voraussetzungen wurde noch keine Abweichung der Stellplatzsatzung erteilt. Somit liegt die Erteilung der Abweichung im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Baunach.

 

Unter den Punkten des Hochwassers und der Tatsache, dass sonst nur auf der Talstraße geparkt werden kann könnte die Abweichung aus Sicht der Verwaltung erteilt werden. Bei der Talstraße handelt es sich um die Ortsdurchfahrt, hier liegt es im Interesse der Stadt Baunach, dass diese frei bleibt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss müsse nun entscheiden ob der Antrag mit den geplanten zusätzlichen 6 Metern genehmigt oder abgelehnt wird oder ob man beispielsweise eine weitere Zufahrt mit nur 3 Metern genehmigt. Im Grundstück selbst könnten auch bei 3 Metern zwei Stellplätze errichtet werden.“


Beschluss:          6 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baunach stimmt der isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Erstellung von Stellplätzen auf dem Grundstück der Gemarkung Dorgendorf, Fl.Nr. 60/2, 96148 Baunach, Talstraße 1 zu.

 

Die beantragte Abweichung der Zufahrtsbreite wird erteilt. Mit der geplanten Zufahrt gem. Antrag handelt es sich bei dem Grundstück um eine gesamte Zufahrtbreite von 10 Metern.