Mit Schreiben vom 06. September 2023 teilte Frau Anna Schmitt mit, ihr Amt als Mitglied des Stadtrates zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden zu wollen.

Dabei handelt es sich um eine Niederlegung des Amtes als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied im Sinne von Art. 48 Abs.1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG). Die Angabe eines wichtigen Grundes, wie dies früher der Fall war, ist nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr notwendig. Eine Niederlegung des Amtes kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat aber formell die Niederlegung des Amtes fest.

 

 


Beschluss: 14 : 0

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach nimmt das Schreiben von Frau Anna Schmitt vom 06. September 2023 zur Kenntnis und stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes als Mitglied des Stadtrates der Stadt Baunach fest.